medassure erweitert das Versicherungsangebot um eine neue Zusatzversicherung für Kapselfibrosen
Zusatzversicherung Kapselfibrose – medassure Folgekostenversicherung
Schönheitsoperationen können Komplikationen nach sich ziehen, die für Patienten sehr teuer werden können. Insbesondere Kapselfibrosen, als eine der am häufigsten auftretenden Komplikationen nach einer Brustvergrößerung, sind ein ernstzunehmendes Risiko.
Durch Verwendung neuer Implantate ist die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Kapselfibrose in den letzten Jahren zwar gesunken, liegt jedoch nach einer Brustvergrößerung immer noch bei 6 – 10 %.
Seit dem 01. August 2011 hat medassure – die Folgekostenversicherung für kosmetische Behandlungen – den Versicherungsschutz für Nachbehandlungskosten von Kapselfibrosen nach einer Brustvergrößerungen ausgeweitet. Erstmalig wird in Deutschland jetzt dieser Versicherungsschutz als Zusatzversicherung für insgesamt drei Jahre angeboten.
Nach dem Plastischen Chirurgen BAKER lässt sich die Kapselfibrose in 4 Grade einteilen, wobei die Grade 3 und 4 so schmerzhaft sind, dass sie eine Operation mit Entfernung der Kapsel und den Ersatz des Implantats notwendig machen.
Das bei einer Brustvergrößerung (Mammaaugmentation) implantierte Präparat wird vom Körper mit einer körpereigenen Hülle umgeben. Dieses normalerweise zarte und nicht ertastbare Häutchen kann in Einzelfällen dick, hart und schmerzhaft sein. In diesen Fällen spricht man von einer Kapselfibrose.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen, Produktinformationen und Konditionen finden Sie online unter Folgekostenversicherung medassure oder unter der Tel.-Nr.: 0221 / 390 99 55 50.
Die Jahnke Hoyer & Cie. GmbH (JHC GmbH) ist ein Assekuranz- und Kreditmakler.
Die JHC GmbH arbeitet mit der MARTENS & PRAHL-Gruppe zusammen, einem der großen deutschen Versicherungsmakler mit mehr als 650 Fachkräften in der gesamten Bundesrepublik in über 70 Partnerbüros.
Ein Versicherungsprodukt der JHC GmbH ist Chubb medassure Folgekostenversicherung. Mit dieser Versicherung können erstmalig die Folgekosten von Komplikationen bei kosmetischen Behandlungen und ästhetischen Operationen abgesichert werden.
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