Interview mit dem Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Schulte
Immer mehr Bürgern ist der Weg versperrt. Sie sind fleißig und rechtschaffend, aber leider gab es irgendwann einen Schufa – Negativeintrag. Warum und weshalb dies von großer Bedeutung ist, wird dem Betroffenen erst bewusst, wenn er z. B. einen neuen Kredit, einen neuen Vertrag für Autoleasing oder Handyleasing abschließen möchte. Dann wird fast immer bei der Schufa nachgefragt und leider muss bei einem Negativeintrag des Betroffenen dieses Geschäft abgebrochen werden.
Wird immer eine Auskunft über den Kunden eingeholt? Welche Lösungen gibt es zur Löschung des Negativeintrags? Mit welchen Hürden ist zu rechnen? Gibt es gar ein Patentrezept zurLöschung eines negativen Schufa-Eintrags?
In Deutschland gibt es nicht nur die Schufa, die Daten von Kunden speichert. Viele weitere „Auskunfteien“ (so ist die offizielle Bezeichnung eines solchen Unternehmens) speichern Ihre persönlichen und finanziellen Daten ab.
Die Fragen beantwortet der bekannte Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Schulte.
Michael Petri: Erst mal sollte einem Jedem klar werden, wer die Vertragspartner der „Auskunfteien“ sein können, wozu diese Auskünfte erteilt werden.
Rechtsanwalt Dr. Schulte aus Berlin im Interview: In Deutschland versorgen „Auskunfteien“ wie z. B. auch die Schufa – Holdingen AG verschiedene Unternehmen mit Informationen über den neuen unbekannten Kunden. Vertragspartner sind: Banken, Handyvertragsanbieter, Mobilfunkanbieter, DSL Provider, Telefongesellschaften, Bausparkassen, Versandhandelsunternehmen, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Kaufhäuser, Kabelanschlussanbieter, etc.
Über die Informationsweitergabe erzielen die Unternehmen eine Erleichterung im Zustandekommen von neuen Verträgen, bzw. können sichere Verträge mit dem unbekannten Kunden abschließen.
Michael Petri: Im Prinzip sind also alle Bürger von diesen Auskunfteien abhängig, weil die meisten Geschäftsabschlüsse mit einem der eben genannten Partnern zutrifft und oftmals bargeldlos abgeschlossen werden, bzw. finanziert werden. Können wir denn davon ausgehen, dass die Auskunfteien professional die Informationen sammeln, speichern, aktualisieren und ordnungsgemäß verwalten, damit für niemanden Nachteile entstehen?
Dr. Schulte: Das wäre zwar wünschenswert, aber die Realität sieht oftmals anders aus. Hier ein Beispiel, wie es oft schon Betroffene uns geschildert haben:
Ein Kunde möchte ein neues Bankkonto eröffnen unter anderem unterschreibt er auch eine „Schufa – Klausel“. Damit erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten an Auskunfteien (z.B. Schufa Holding AG) weiter gegeben werden dürfen.
Dieser Kunde hat irgendwann ein Handy bestellt, es bekommen und nach kurzer Zeit festgestellt, dass das Handy defekt ist, somit die Raten nicht bezahlt und das Handy dann an das Mobilfunkunternehmen zurück gegeben, ohne Ersatz. In der Zwischenzeit hat aber das Mobilfunkunternehmen seiner Auskunftei einen negativen Eintrag des besagten Kunden gemeldet. Der Vertrag zwischen dem Mobilfunkanbieter und dem Kunden löst sich im gegenseitigen Verständnis auf. Aber dieser falsche negative Eintrag wurde vergessen zu korrigieren. Somit erlebt der Betroffenen bei dem nächsten Geschäft die Überraschung, denn mit dem negativen Eintrag wird er als nicht kreditwürdig eingestuft.
Leider sind diese Fehlmeldungen oft die Ursache einer negativen Eintragung.
Wir helfen bei der Löschung eines negativen Schufa-Eintrags. Genauso wie bei anderen Auskunfteien. Hier sind auch andere Rechtsanwälte wie Hollweg tätig geworden.
Micheal Petri: Immer wieder taucht der Begriff „Scoring“ in Bezug auf Negativeinträge auf. Was bedeutet „Scoring“ für den normalen Bürger, bzw. wer ist vom „Scoring“ betroffen?
Dr. Schulte: Übersetzt heißt score => Auswertung / Ergebnis und to score kennen wir aus dem Sport und bedeutet punkten. „Scoring“ umfasst ein System der Punktauswertung, das für die Wirtschaft statistisch ausgewertet wird, um Vertragshändlern schnellst möglich eine statistische Einschätzung des neuen unbekannten Kunden auf Anfrage zu vermitteln. Die Frage woher denn all die Daten und Informationen stammen, damit ein aussagekräftiger „Scorewert“ zustande kommt, rückt hiermit in den Vordergrund.
Sie und ich hinterlassen tagtäglich Spuren z.B. beim Einkaufen mit der Kreditkarte, EC Karte, Paybackkarte, Kundenkarte, Tankkarte, beim Versandbestellservice, etc. und für all diese Transaktionen geben Sie und ich Daten und Informationen freiwillig preis und irgendwann haben Sie und ich mal wieder eine „Schufa-Klausel“ bei Vertragsabschluss mit unterschrieben, somit ist die Weitergabe der Daten und Informationen ganz legal.
Die Schufa – Holding AG als führender Anbieter von Scoring – Verfahren verwaltet und bearbeitet eine Datenflut von 65 Millionen Menschen. Von den verschiedenen Unternehmen werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, die Vertragsbeziehung, jede Vertragsstörung und auch die evt. Vertragsbeendigung an die Auskunfteien weitergeleitet. Weiterhin werden auch andere Daten und Informationen gesammelt, z. B. ob er weitere Konten führt, verschiedene Kreditkarten besitzt, Mobilfunk- und oder Leasingverträge unterhält oder Versandhauskunde ist.
Eine gewaltige Informationsmacht steckt dahinter und betrifft uns alle. All dies kommt nun gezielt zusammen und kann nun ausgewertet und zum „Scoring“ benutzt werden.
Der „Scorewert“ wird nun ermittelt und zur Abfrage der Vertragspartnern z. B. bei der Schufa – Holding AG hinterlegt und dann auf Anfrage über den jeweiligen neuen unbekannten Kunden heraus gegeben. Außerdem kann man aus den Merkmalen „Wohnort“, „Sicherheit“, „Vertragsablauf“, etc auch eine Bonitäts – Note verteilen. Dem anfragenden Unternehmen dient diese als effiziente Entscheidungshilfe. Kreditgebende Unternehmen möchten nur mit größter Sicherheit einen Kredit an Kunden vergeben, die eine Bonitäts – Note von mindestens ausreichend bis sehr gut vorweisen können, damit wirkt diese Aussage, der Bonität, auf jeden Fall für den weiteren Geschäftsablauf maßgeblich aus.
Man kann davon ausgehen das die Auskunfteien sich des „Scorings“ auf jeden Fall betätigen, um seinen Vertragsunternehmen eine sofortige prozentuale Einschätzung des neuen unbekannten Kunden zu liefern. Aber das Scoring ist ja eigentlich nur ein Punktbewertungssystem ohne wirkliche Transparenz, dafür mit vielen Fehlinformationen, weil niemand nachprüft, ob alle Daten die in der o. g. Flut ankommen auch korrekt sind, somit falsch erfasst und bewertet werden können.
Es ist davon auszugehen, dass manch Betroffener keinen Kredit beantragen kann, weil der „Scoringwert“ so schlecht ist, auch nicht weiter geschaut wird, ob vielleicht einfach nur eine Fehlmeldung zur statistischen Bearbeitung verwendet wurde. Zudem ist es sehr umstritten in welcher Art und Weise mit den Datenbanken des „Scorings“ umgegangen wird, der „Scoringwert“ ist quasi schon ein Negativ – Merkmal.
Michael Petri: Beängstigend wo unsere persönlichen Daten verarbeitet und ausgewertet werden. Wie wird am besten vorgegangen, wenn aufgrund eines unberechtigten negativen Schufa-Eintrages einem keinen Kredit, keinen Handyvertrag gewährt wird, oder es kann kein Bankkonto eröffnet werden etc., was also jedem von uns passieren kann. Dann muss der negative Eintrag unbedingt wieder gelöscht werden.
Dr. Schulte: Genau, die wichtigste Priorität ist die Löschung des negativen Eintrages. Jeder Bürger hat die Befugnis regelmäßig seine Eigenauskunft einzuholen und diese auf die Richtigkeit der Daten und Einträge überprüfen. Unter anderem wird dem Kunde auch der sogenannte Basisscore bei der Eigenauskunft übermittelt. Dieser wird prozentual dargestellt. Umso näher sich der Basisscorewert an 100 Prozent bewegt, desto besser sind die Chancen für eine gute Bonität und aussagekräftiger Kreditwürdigkeit.
Daneben gibt es noch den Branchenscore, der täglich neu berechnet und von verschiedenen Unternehmen abgefragt und genutzt wird, wie z. B. von Hypothekenbanken, Versandhandelsgesellschaften, allgemeiner Handelsgesellschaften, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und der „Schufa – Business – Line“.
Nur gegen Zahlung einer Gebühr kann jeder Bürger diesen Branchenscore extra als Eigenauskunft einsehen. Das ganze System ist kaum durchschau- und nachvollziehbar. Dieses Thema sollten die Gesetzgeber unbedingt aufgreifen, an der Transparenz arbeiten und faire Lösungen für Kunden, Vertragspartner und Auskunfteien schaffen.
Bei falschen Einträgen sollten man, sich umgehend an die Vertragspartner wenden und auf Richtigkeit bestehen. Sollte in der Beziehung nach einer gesetzten Frist nichts passieren, dann umgehend rechtlichen Rat einholen. Unser Team überprüft die rechtliche Ausgangslage des Vertrages, welcher zu einem negativen Schufa-Eintrag geführt hat. Dann nehmen wir Kontakt mit dem veranlassenden Unternehmen auf und prüfen die Berechtigung des negativen Schufa-Eintrags. Wir fordern dieses auf, die angebliche offene Forderung bei der Schufa zu widerrufen. Das führt zu einer Löschung des negativen Schufa-Eintrags. Notfalls wird prozessiert.
Michael Petri: Wer zahlt das?
Dr. Schulte: Häufig tritt eine Rechtsschutzversicherung ein. Wenn wir einen Prozess führen, gewinnen und muss die Gegenseite zahlen. Unsere Kanzlei hat viel Erfahrung auf diesem Gebiet und viele Verfahren geführt und gewonnen. Manchmal wird auch ein Vergleich geschlossen. Patenrezepte gibt es bis jetzt noch nicht, weil jeder Fall individuell bearbeitet werden muss. Die Löschung eines negativen Eintrages wird bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner erfolgsversprechend angestrebt. Vielen Opfern und ihren Familien konnten wir hierbei helfen, negative Einträge in Auskunfteien, insbesondere bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen.
Vielen Dank für das Interview Dr. Schulte.
Michael Petri
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