– Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten möglich –
Die Berliner Aestas Campus Immobilien GmbH & Co. KG, geleitet von Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld, erarbeitet maßgeschneiderte Strategien, rund um das Thema „Wohnen“. Durch Erfahrung, Zuverlässigkeit und Engagement stehen die Immobilien, deren Bauqualität und deren Sanierungsmaßnahmen im Fokus und werden auf die persönlichen Bedürfnisse, unter Berücksichtigung der Standortentwicklung, den wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmendaten, zugeschnitten. Jedes Immobilienprojekt stellt eine neue Herausforderung dar. Aestas Campus Immobilien GmbH und sein Team setzen auf internes Qualitätsmanagement mit dem Ziel, den Mehrwert einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den Kunden und dem Unternehmen zu investieren. In den Räumen der Aestas Campus Immobilien GmbH & Co.KG finden regelmäßige Seminarveranstaltung statt, mit den Themen rund um Immobilien – Immobilienrecht – Immobilienmarkt.
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld eröffnet das Seminar: „Steuersparimmobilien haben leider einen weiteren unschönen Beinamen mitbekommen, die sogenannten „Schrottimmobilien“. Leider gibt es das Thema „Schrottimmobilien“ und auch wenn es einen Schatten auf unsere Branche wirft, können wir nicht einfach weg sehen, denn das Thema bleibt, deshalb befassen wir uns heute speziell damit.“
Haftung bei Steuersparimmobilien
Das Haftungskarussell bei Steuersparmodell Immobilien dreht sich weiter: Erwerber von so genannten „Schrottimmobilien“ können weiter auf eine sich ausbreitende Haftungsrechtsprechung von Gerichten hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verurteilte am 05.10.2012 einen Notar aus Hannover, eine Immobilie aus einer von ihm beurkundeten Kaufvertragsannahme selbst zu übernehmen und insoweit einen Schadensersatz zu leisten.
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld hierzu: „Dies ist angesichts der bisherigen Rechtsprechung zumindest ungewöhnlich, aus der Praxis weiß ich, dass Notare bislang nicht im gesteigerten Fokus der Rechtsprechung standen. Zwar haften die Vertriebe der meist überteuerten Immobilien und auch die Bauträger/Verkäufer, sofern sich eine Falschberatung oder eine so genannte sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung vor Gericht nachweisen lässt. Auch die finanzierenden Banken wurden bereits in verschiedenen Fällen zum Schadensersatz verurteilt. Dass nunmehr auch Notare haften können, ist eine neue Entwicklung. Zwar waren in der Vergangenheit bereits die zum Teil fragwürdigen Beurkundungsmethoden von verschiedenen, als so genannte „Mitternachtsnotare“ bezeichneten Notaren unangenehm aufgefallen. Beispielsweise wurden hier Kaufverträge künstlich in so genannte Kaufvertragsangebote und Kaufvertragsannahmen aufgespaltet mit der Folge, dass die Erwerber den jeweiligen Verkäufer gar nicht zu Gesichts bekamen und zum Teil erst im Nachhinein erfuhren, wer überhaupt die Immobilie verkauft hat. Zum Teil verstießen auch Notare gegen Beurkundungsvorschriften, weil die für den Verbraucherschutz notwendige 14-Tage-Frist zwischen Kenntnis des Textes des Kaufvertrages und der tatsächlichen Beurkundung nicht eingehalten wurde. Folge war jedoch regelmäßig, dass zwar ein ordnungsrechtliches Verfahren gegen den Notar angestrengt wurde, der zugrundeliegende Kaufvertrag jedoch nicht aufgelöst wurde.“
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser?
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld hierzu: „In den nunmehr vor dem OLG Celle entschiedenen Fall war ebenfalls die oben beschriebene atypische Aufteilung in Kaufvertragsangebot und Annahme gegeben. Eine neue Rechtsprechung machte nunmehr den Weg frei für eine Verurteilung des Notars.“
Der Zeitraum zwischen Kaufvertragsangebot und Annahme soll regelmäßig nicht mehr als vier Wochen betragen, da nach der neuen Rechtsprechung hier ein Angebot danach erlisch und nicht mehr „einfach so“ von der Verkäuferseite angenommen werden kann. Folge ist, dass eine Vielzahl von Verträgen angreifbar sind.
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld weiter: „Aber es geht noch weiter, denn nunmehr hat das OLG Celle weiterhin festgestellt, dass der verurteilte Notar über diesen Umstand hätte aufklären müssen. So hat das OLG Celle nicht nur auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abgestellt. Im entschiedenen Fall hätte der Notar den Käufer darüber belehren müssen, dass hier die vertragliche Regelung problematisch ist. Dies war nicht erfolgt, so dass der Notar selbst schadensersatzpflichtig wurde.“
Welche Pforten werden durch diese Entscheidung geöffnet?
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld: „Man kann von weiteren zukünftigen Verurteilungen ausgehen. Denn das Urteil des OLG Celle zeigt, dass es sich für sich geschädigt fühlende Erwerber von solchen Immobilien (sogenannten Schrottimmobilien) lohnen kann, das klassische Denkmuster zu durchbrechen und auch über eine Haftung der Notare nachzudenken. Häufig sind die damaligen Berater und Bauträger insolvent oder nicht finanzkräftig und auch eine Haftung der Bank kann im Einzelfall schwierig sein. Insofern stellt das neue Urteil eine Möglichkeit dar, seine Ansprüche auch gegenüber weiteren Beteiligten im System Steuersparmodell Immobilie zu erweitern.“
„Ehrlichkeit währt am Längsten, das lernen wir aus diesem Thema und für eine vertrauensvolle, erfolgreiche Geschäftsbasis, sollten die Werte Ehrlichkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit das wirtschaftliche ethische Handeln auf beiden Seiten bestimmen.“ Nachfolgend wurden in einer regen Diskussion die Punkte weiter vertieft und erörtert.
V.i.S.d.P.:
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld
Geschäftsführer
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
AESTAS Campus Immobilien GmbH & Co. KG besteht aus einem Team von Immobilienspezialisten, die darauf spezialisiert sind Trends auszuwerten, in Anlgeentscheidungen umzusetzen, gleich ob global oder einzeln, zur Kapitalanlage oder Eigennutzung, ob steuer- oder renditeorientiert. Seit unserer Gründung 1997 steht Aestas Campus für Kompetenz, Kontinuität und erarbeitet maßgeschneiderte Konzepte, ganz individuell abgestimmt auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Weitere Informationen unter: www.aestas-campus.de
Kontakt:
Aestas Campus Immobilien GmbH & Co. KG
Christian Sommerfeld
Hundekehlestraße 26a
14199 Berlin
030 896 92 600
info@aestas-campus.de
http://www.aestas-campus.de