Lehrgang für Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV für die Prüfung von Schlauchleitungen
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSich V, dass er für die Prüfung der Arbeitsmittel – und überwachungsbedürftigen Anlagen, dies sind auch Schlauchleitungen – die Personen festlegt, die diese Prüfungen durchführen sollen.
Die Anforderungen an das Qualifikationsprofil, für diese speziellen befähigten Personen zur Prüfung von Schlauchleitungen nach §§ 10, 14 und 15 BetrSichV, finden wir in der TRBS 1203 „Befähigte Personen“.
Das Seminar am 23.-25.10.2012 im Haus der Technik in Essen
befähigt Personen, die Prüfung von Schlauchleitungen entsprechend durchzuführen.
Inhalt:
• Einführung in die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG – Aufbau und Inhalt – Erläuterungen und Hintergrundinformationen – Erläuterungen zum Anhang
• Einführung in die Betriebssicherheitsverordnung – Aufbau und Inhalt – Erläuterungen und Hintergrundinformationen
• Aufbau und Inhalt des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung – TRBS und des Merkblattes T002 – Schlauchleitung – Sicherer Einsatz
• Prüftätigkeit der befähigten Person – Feststellung des IST-Zustandes – Vergleich des IST-/SOLL-Zustandes – Bewertung der Prüfergebnisse – Maßnahme
• Fallbeispiele • Prüfung
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-10-398-2.html