Schiffsfonds MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ insolvent
Mit Datum vom 02. Mai 2012 haben mit der MS „Pride of Madrid“ (ehem. MS „Beluga Fascination“) und MS „Pride of Paris“ (ehem. MS „Flirtation“) Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG nun zwei weitere große Fonds Insolvenz angemeldet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Bemühungen von Ownership, die beiden Schiffe MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ wieder auf ein festes Fundament zu steuern, sollen gescheitert sein. Die Bank, welche die beiden Schiffe finanziert habe, soll dem vorgeschlagenen Sanierungsentwurf nicht zugestimmt haben. Für die Anleger, welcher in die Fonds jeweils 10 Mio. EUR Eigenkapital investiert haben, dürfte damit der Totalverlust ihrer Einlagen feststehen.
Die Insolvenz eines Schifffonds bedeutet meistens den Totalverlust für den Anleger, denn ein Notverkauf eines Schiffes könne kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen. Oft bleibe als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Wille und der finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhänge. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierung informiert werde, wie zum Beispiel bzgl. des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim. Trotz der Sanierung im Jahr 2010 und 2.1 Mio. Euro, die von den Anlegern aufgebracht wurden, habe der Fonds nicht mehr gerettet werden können und musste dieses Jahr Insolvenz anmelden.
Anleger sollten einen Anwalt aufsuchen, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt anhand einer umfangreichen Checkliste prüfen, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist, dazu gehört unter anderem, die Angemessenheit des Kaufpreise des Schiffes, sowie die kalkulierten laufenden Kosten des Schiffes.
Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart.
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