Schäden durch Sturmtief „Eberhard“: Welche Versicherungen für was zahlen

Dokumentation von Schäden hilft für zügige Bearbeitung

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Düsseldorf, 11.03.2019 – „Eberhard“ fegte über Deutschland hinweg und hinterließ Schäden an Bäumen, Autos und Häusern. Jetzt geht es um den Schadensersatz, auf den Versicherungskaufleute vorbereitet sind. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung.“

Wohnungs- und Gebäudeschäden
Ab Windstärke 8 – 62,1 km/h und mehr – sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. „Eberhard“ erreichte mancherorts Geschwindigkeiten über 140 km/h. Die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen. Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig.

Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen und Lawinen ab“, erklärt Spauszus. In Deutschland verfügen aber nur rund 40 Prozent der Wohnhäuser über diesen umfassenden Versicherungsschutz.

Schäden durch Bäume
Wenn Nachbars Baum – oder einer der Gemeinde – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft meistens nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen und er daher Geld an die Versicherung erstatten müsste. „Dies ist ein sehr seltener Fall“, wie Spauszus betont, „so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt.“ Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst in der Gebäudeversicherung mitversichert sind.

Dächer inspizieren
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.

Was auch immer „Eberhard“ an Üblem beschert haben, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Klaus-Dieter Spauszus: Alle Schäden zügig melden, Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die Schadensregulierung, die von den betreuenden Versicherungskaufleuten übernommen werden kann, sofern man seine Verträge direkt bei ihnen abgeschlossen hat.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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