Schadenersatz für VW Aktionäre nach Manipulation der Abgaswerte

Kostenlose Einschätzung zur Sammelklage über Schadenersatz für VW Aktionäre

Der 20. September 2015 hat bei vielen VW Aktionären zu finanziellen Schäden geführt. Durch die Bekanntgabe der manipulierten Diesel-Abgaswerte hat der Aktienwert des größten europäischen Automobilherstellers einen Einbruch erlebt und die Vertrauenswürdigkeit des Konzerns eingeschränkt. Derzeit prüft die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Baum, Reiter & Collegen die Sammelklage zum Schadenersatz für VW Aktionäre.

Inhaber von Aktien des VW Konzerns haben die Möglichkeit, Kontakt zur Kanzlei aufzunehmen und ihren persönlichen Anspruch auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Die Ersteinschätzung wird anhand der übermittelten Informationen kostenlos vorgenommen und der Entscheidung über die Teilnahme an der Sammelklage zugrunde gelegt. Vor allem Inhaber von VW Vorzugs- und Stammaktien können Schadenersatzansprüche durch die Verstöße über die Mitteilungspflicht von Seiten des Konzerns geltend machen und sich hierbei auf das Wertpapierhandelsgesetz berufen. Derzeit wird noch geprüft, ob dem Konzern die manipulativen Eingriffe in die Abgaswerte früher als zur Veröffentlichung nach den Fahrzeugtests bekannt waren. Ist das der Fall, sind alle Aktionäre die vor dem 20.09.2015 investiert haben, klageberechtigt und können sich auf das Ausbleiben der notwendigen ad hoc Mitteilung des Konzerns berufen. Grundsätzlich können alle Aktionäre auf Schadenersatz klagen, sofern sie vor dem 20. September 2015 Aktien erworben haben. Da im Wertpapierrecht kurze Fristen der Verjährung bestehen, ist eine schnelle Handlung geboten. Auch Inhaber von Derivaten und Zertifikaten können auf Schadenersatz für VW Aktionäre klagen und ihr Recht, sowie ihr in falsche Angaben investierten Gelder von der Aktiengesellschaft zurückfordern.

Vorteile durch Sammelklage erweisen sich als praktisch

Die Sammelklage zum Schadenersatz für VW Aktionäre resultieren aus der kostengünstigen Möglichkeit, über die Kontaktaufnahme zur Kanzlei Baum, Reiter & Collegen außergerichtliche Einigungen und spezielle Schiedsverfahren zu erzielen. Eine Einzelklage gegen einen Großaktionär wie VW ist nicht nur kostenintensiv, sondern in der Regel auch weniger aussichtsreich als die Sammelklage einer Fachkanzlei auf diesem Rechtsgebiet. Anhand der kostenlosen Ersteinschätzung wissen Aktionäre bereits vor der Eröffnung eines kostspieligen Verfahrens, ob die Klage Bestand haben und eine Entschädigung erwirken wird. Allen Kapitalanlegern in VW Aktien und anderweitige Wertpapiere des Automobilkonzerns haben durch die Manipulation der Abgaswerte finanzielle Schäden erlitten und sind nun im Besitz einer Aktie, die unter der Vortäuschung falscher Tatsachen herausgegeben wurde.

Die Tatsachen und Rechtsfragen werden in Folge der Sammelklage für alle beteiligten Investoren in einem Verfahren durch das Gericht entschieden und bieten die Möglichkeit, ohne hohe Anwaltsgebühren Recht und Schadenersatz zu erhalten.

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