Sachsen-Anhalt: Gesetz soll Kneipensterben bremsen

Das Kneipensterben in Sachsen-Anhalt soll mit einem neuen Gaststättengesetz gestoppt werden. „Das ist ein Thema, aber wir stehen noch am Anfang“, sagte Mittwoch eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Wie aus Studien der Industrie- und Handelskammern hervorgeht, gibt es im Gastgewerbe Sachsen-Anhalts mehr Abmeldungen als Anmeldungen.

Seit 2008 ist die Zahl der Betriebe um rund 800 geschrumpft. Erste Absprachen für das geplante Gaststättengesetz mit den Verbänden führen Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Landtages. Ihr Sprecher Frank Scheurell (CDU) stellt sich eine Lösung vor, die möglichst bald greift und sich am sächsischen Vorbild orientiert. Sächsische Wirte müssen seit vorigem Jahr bei Eröffnung einer Gaststätte und auch nach einem Betreiberwechsel keine teure Genehmigung mehr einholen. Es genügt eine deutlich preisgünstigere Anzeige bei der Behörde. Außerdem gilt das Gaststättengesetz in Sachsen auch für Vereine und andere Gesellschaften. Einen solchen Passus hält Wolfgang Schildhauer vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in Sachsen-Anhalt für dringend erforderlich. Es sei höchste Zeit, die ausufernde Schwarzgastronomie einzudämmen.