Clerical versprach 8,5 Prozent – erwirtschaftet wurden nur 6 Prozent
Zug/ Halle/Saale, 02.08.2012. Den Einmalbetrag für eine Lebensversicherung durch einen Kredit zu finanzieren, hört sich wohl eher abenteuerlich an. Trotzdem hatte Clerical Medical diese Form von Geldanlage zu tausenden an den Mann gebracht. Die blumigsten Versprechungen haben die Vermittler gegeben, von Renditen in Höhe von 8,5 Prozent, die mit der Lebensversicherung eingefahren werden sollten, war die Rede. Damit würde der zu zahlende Zins für das Darlehen locker bezahlt und der Rest ist für die Altersvorsorge.
Die im Auftrag von Clerical Medical agierenden Vermittler waren ihrer Aufklärungspflicht nur unzureichend nachgekommen, verkauften dieses Produkt also, ohne die Kunden darüber zu informieren, dass es hoch riskant ist, so urteilt jetzt der Bundesgerichtshof. Clerical hat außerdem zu hohe Renditeerwartungen impliziert, wider besseren Wissens. Denn die Erträge, die Clerical zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftete, beliefen sich gerade einmal auf sechs Prozent.
Dass Clerical obendrein nach eigenem Gutdünken darüber entscheidet, wie hoch die Ausschüttungen an die Anleger ausfallen und wie viel der tatsächlich erzielten Rendite in die Rücklagen fließt, wurde den Versicherungsnehmern ebenfalls nicht verständlich gemacht.
Kunden sollten Verluste selbst tragen
Nun, in Zeiten rückläufiger Ertragszinsen, bricht das Kartenhaus kläglich zusammen. Unter Berufung auf die Versicherungsbedingungen wollte Clerical die Vertragswerte der Anleger kurzer Hand herabsetzen. Selbstverständlich waren die Darlehen weiter zu bedienen. Über vielen Versicherungsnehmern hing der Totalverlust wie ein Damochlesschwert. Damit hätte niemand gerechnet, nicht nach den rosigen Versprechungen auf hohe Renditen.
Seit mehreren Jahren klagen geprellte Versicherungsnehmer gegen Clerical Medical auf Erfüllung der Auszahlungsversprechungen und vor allem auf Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten. Für Clerical Medical geht es ums Ganze. Ein möglicher Zahlungsanspruch aller Anleger von mehreren hundert Millionen wurde bislang geschickt verhindert. Man ließ einfach kein Urteil zu, in dem im aller letzten Augenblick eine Einigung mit der Gegenseite herbeigeführt wurde. Fünf Verfahren schafften es trotzdem, eine höchstrichterliche Rechtssprechung herbei zu führen
BGH verurteilte Clerical zu Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof hat nun gesprochen. Die versprochenen Renditen muss Clerical an die Anleger zahlen, egal ob sie erwirtschaftet werden konnten. Außerdem besteht höchstwahrscheinlich ein Schadenersatzanspruch für die Versicherungsnehmer. Um die genaue Höhe feststellen zu lassen, verweist der BGH die verhandelten Fälle zurück an die Vorinstanzen. Der Super-Gau für Clerical Medical schlechthin und ein wegweisendes Urteil zum Schutz der Anleger vor zweifelhaften Vertriebsmethoden der Konzerne.
Es liegt auf der Hand, dass Clerical Medical nun mit einer neuen Klageflut der restlichen Geprellten rechnen muss. Auch LV-Doktor klagt gegen Clerical. Aber auch andere Verfahren, die seit Jahren geführt werden, sind mit einem Schlag noch Erfolg versprechender, als noch vor wenigen Tagen. Betrogene Kunden können in eine gute Zukunft blicken.
Viele Versicherer haben falsche Renditeversprechen gemacht
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Nicht nur gegen Clerical, sondern auch gegen andere große Versicherungskonzerne wie Allianz, Ergo, Aachen Münchener führt die Schweizer proConcept AG im Rahmen ihres Projektes „LV-Doktor“ (www.lv-doktor.de) Prozesse, um den zahlreichen Versicherungsnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen. „Auch bei herkömmlichen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen ist es üblich, dass die Rückkaufswerte weit unter den ursprünglich eingezahlten Beiträgen liegen und vor allem weit unter den in der Werbung versprochenen Renditen“, so Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG. Will man also seine Lebensversicherung kündigen, muss man ebenfalls mit hohen Verlusten rechnen. Auf der Seite www.rueckkaufswertrechner.de können Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung kündigen wollen, prüfen, wie hoch die Einbußen tatsächlich sind.
Mit knapp 1000 Verfahren in allen Instanzen will auch die proConcept AG Grundsatzurteile herbeiführen, die die Rückabwicklung von Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen zur Folge haben. proConcept AG vertritt die Auffassung, dass die nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge europarechtswidrig und damit rückabzuwickeln sind. Das bedeutet im Besonderen für vorzeitig gekündigte Verträge die Erstattung aller eingezahlten Beiträge. „Unsere Chancen sind enorm gestiegen. Ich kann nur jedem raten, seine Lebensversicherung kündigen zu lassen und kein weiteres Geld zu verbrennen“, meint Jens Heidenreich außerdem.
Mehr Informationen über diese und andere Probleme beim Lebensversicherung kündigen, finden Sie auch unter www.proconcept.ag.