Rohrbomben in Berlin: Bundesanwaltschaft legt „Prüfvorgang“ an

In den Fall der Rohrbomben, die von der Berliner Polizei am Rande der „Revolutionären Maidemonstration“ in Kreuzberg gefunden wurden, hat sich nach Informationen des „Tagesspiegels“ (Mittwochsausgabe) die Bundesanwaltschaft eingeschaltet. Die Behörde in Karlsruhe hat nach Angaben eines Sprechers einen „Prüfvorgang“ angelegt. Bei einer 1. Mai-Demo in Berlin hat die Polizei drei mit einem Chlorat-Zucker-Gemisch gefüllte Rohrbomben an verschiedenen Orten der Protestroute gefunden.

Doch erst eine Woche später wurde die Brisanz des Fundes klar: Die Sprengsätze hätten „terroristischen Charakter“, sagte der Unions-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach (CDU). Das sei das klassische Vorgehen von Terroristen und habe mit den bisherigen 1.-Mai-Demonstrationen nichts zu tun. Auch der Landesgeschäftsführer der Gesellschaft der Polizei, Klaus Eisenreich, stufte den Vorfall als „Terrorismus“ ein. Bisher hat sich niemand zu der Tat bekannt. Nach Angaben von Experten hätten die Sprengsätze Menschen Umkreis von 15 bis 20 Metern schwer verletzen können.