V+ Fonds: Hängepartie mit ungewissem Ausgang – Beteiligungstreuhand führungslos – Geschäftsführer war Alleineigentümer und ist verstorben. Wie geht es weiter?
Turbulenzen bei den Landshuter V + Fonds 1 bis 3: der Geschäftsführer der V + Treuhandgesellschaft, Rechtsanwalt Reiner Majorek, ist im Sommer 2017 gestorben. Nach Informationen von RÖHLKE Rechtsanwälte gibt es niemanden, der das Erbe antreten möchte. Da Majorek nach vorliegenden Informationen auch Alleineigentümer war, wird derzeit auch kein weiterer Geschäftsführer bestellt.
V+ Fonds: Geschäftsführer ist alleiniger Eigentümer der GmbH – wer erbt?
Welche Auswirkungen das für die Anleger haben kann, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei eine Vielzahl von Anleger vertritt: „Wenn der Geschäftsführer einer GmbH stirbt, wählen die Eigentümer der GmbH einen neuen. Wenn aber der Geschäftsführer der alleinige Eigentümer der GmbH war, können nur dessen Erben einen neuen Eigentümer wählen. Wenn es aber auch keine Erben gibt, fällt das Erbe irgendwann einmal an den Staat. Nach unseren Informationen laufen derzeit noch Erbermittlungsfristen, die V + Treuhandgesellschaft mbH ist damit bis auf weiteres führungslos. Unserer Meinung nach ist hier die derzeitige Finanzportfolioverwaltung Xolaris Service KVAG gefordert, entweder einen Notgeschäftsführer zu beantragen beim Amtsgericht oder den Anlegern eine Alternative zur bisherigen Treuhandgesellschaft zu stellen. Unsere Anleger fragen sich auch: wer verfügt denn derzeit eigentlich über das Konto der Treuhänderin, auf welches die Ratenzahlungen der Anleger eingezahlt werden? Und wie reagieren die geschäftsführenden Gesellschaften der Venture Plus Fonds 1 bis 3, die ja mit Billigung der Xolaris Service KVAG eingesetzt worden? Antworten auf diese Fragen werden auf den Plattformen der Venture Plus Fonds und der Xolaris vergeblich gesucht“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Auswirkungen für betroffene V+-Anleger?
Der Jurist hält ein Szenario für denkbar, bei welchem am Ende der Staat die Anteile der V + Treuhandgesellschaft mbH erben wird, die GmbH dann sofort auflösen und löschen wird. Dann wären die Treuhandverträge mit den Anlegern ebenso beendet, die Anleger wären als Direktkommanditisten anzusehen. Wenn bei einem Direktkommanditisten seine Haftungsbeschränkung allerdings nicht im Handelsregister eingetragen wird, besteht im Prinzip eine unbeschränkte Außenhaftung des Anlegers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Unglaublich, dass von Seiten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der geschäftsführenden Komplementärin dieser Zustand so einfach hingenommen wird, findet der erfahrene Jurist aus Berlin.
Anleger zahlen weiter – wer hat Zugriff?
„Viele Anleger wissen schlichtweg nicht, was aus der Führungslosigkeit der Treuhand GmbH für Folgen entstehen können und zahlen weiter ihre Einlagen auf das bisherige Konto. Ob und wer darauf Zugriff hat, ist der Öffentlichkeit vollkommen unbekannt. Das Vertrauen der Anleger in die Geschäftsführung wird hierdurch sicherlich nicht weiter gefördert“, meint Rechtsanwalt Röhlke.
Nicht vertrauensvoll für die verunsicherten Anleger gestalten sich die Zusammenhänge der ehemaligen Geschäftsführungsgesellschaften V+
Der Anwalt weist noch auf weitere merkwürdige Begebenheiten hin. So haben Röhlkes Mandanten in der der Vergangenheit die Gründungsgesellschafter des Fonds auf Schadenersatz verklagt, darunter die ehemaligen Geschäftsführungsgesellschaften V + Beteiligungs GmbH und V + Beteiligungs 2 GmbH. Diese sind im Jahre 2017 zunächst nach Berlin verzogen, haben den Geschäftsführer gewechselt und auch die Namen: Aus der V + Beteiligungs GmbH wurde zunächst die Orange Food GmbH, aus der V + Beteiligungs 2 GmbH die NIKO BLUE GmbH. Zustellversuche der Anwälte an diese Gesellschaften unter der neuen Anschrift in Berlin scheiterten allerdings. Nach einem erneuten Umzug im Jahre 2017 in ein sogenanntes Virtual Office in der Münchener Maximilianstraße nannten sich die Gesellschaften anschließend Silorny Capital Invest GmbH und Silorny Capital Services GmbH. Eingetragene Geschäftsführerin ist nunmehr Frau Anke Schiller. Dies ist alles wenig vertrauenserweckend, meint Röhlke.
Fazit: Der Anwalt empfiehlt allen Insassen des führungslosen Schiffes, sich rechtzeitig über Sitzplätze in den Rettungsboten beraten zu lassen. Anwaltlicher Rat ist nötiger denn je, so Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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