Rita Süssmuth – Günter Verheugen – Gerhart Baum – Klaus Bresser – Otto Bernhardt /gemeinsame Erklärung zur Irakdebatte am 19.7.12 in New York

Am 19. Juli wird im Sicherheitsrat die Irakdebatte stattfinden, an der auch der UN Sonderbeauftragte für den Irak, Martin Kobler, für UNAMI Bericht erstatten wird. Ein Teil seines Berichtes wird sich mit der aktuellen Situation in Camp Ashraf und Camp Hurriya, vormals Camp Liberty beschäftigen. Camp Ashraf war seit 25 Jahren die neue Heimat von Exil Iranern, die in Opposition zum Regime in Teheran stehen und die von der irakischen Regierung gezwungen werden, in ein ehemaliges Armeelager der USA nahe Bagdad umzusiedeln. Der schon auf der website von UNAMI veröffentlichte Bericht des UN-Generalsekretärs vom 11.07.2012 weist sowohl auf die humanitäre Lage in den Camps und die anstehende Fristsetzung zum 20. Juli als Deadline für die Fortsetzung der Umsiedlung hin. Er enthält die Aufforderung an die Irakische Regierung, mehr Anstrengungen zur Gewährleistung der humanitären Standards zu unternehmen und fordert die Bewohner von Camp Ashraf auf, mehr Flexibilität zu zeigen, um den Prozess der Umsiedlung erfolgreich fortzuführen.
In dem erwähnten Bericht wird zudem festgestellt, dass seit dem 4. Mai 2012, also seit dem Transfer der 5. Gruppe von 400 Personen, kein weiterer Transfer mehr stattgefunden hat. Verantwortlich dafür ist die irakische Regierung, die kein Interesse daran zeigt, für das neue Flüchtlingslager menschenwürdige Bedingungen zu schaffen. Explizit wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass die irakische Regierung auf der Schließung von Ashraf und Hurriya besteht, wobei die Notwendigkeit der friedlichen Fortsetzung des Umzugsprozesses betont wird. Es wird aber auch festgestellt, dass sich die dafür notwenigen Interviews und Erfassungsmodalitäten des UNHCR verschieben und den gesamten Prozess deutlich verlängern werden.
Bei der Beurteilung der heutigen Situation sollte zunächst der Ausgangspunkt, der Beschluss der irakischen Regierung zur Auflösung von Camp Ashraf, klargestellt werden wie auch die Tatsache, dass die Bewohner des Camp Ashraf der Umsiedlung in ein neues Zwischenlager vor ihrer endgültigen Ausreise in sichere Drittstaaten zugestimmt haben. Dabei ist ebenfalls im Auge zu behalten, dass Camp Ashraf ein gut funktionierendes Gemeinwesen darstellte, während Camp Hurriya den bisherigen Lebensbedingungen der Bewohner von Ashraf in keiner Weise Rechnung trägt. Die Bewohner von Ashraf sind jedoch bereit und in der Lage die Situation im Camp Hurriya aus eigenen Mitteln und mit eigener Ausstattung zu verbessern, damit die dortige Lage menschenwürdigen Normen und Standards entspricht. Es sollte daher seitens der UN alles unternommen werden, damit sich dieser erklärte Wille verwirklichen lässt. Dementsprechend sollten die irakischen Behörden aufgefordert werden, dies kooperativ zu unterstützen. Derzeit ist das Überleben der iranischen Dissidenten in diesen Camps keinesfalls gesichert. Der Irak ist verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu geben.
Zweitens sollte die Weltgemeinschaft klar feststellen, dass das endgültige Ziel die sichere Ausreise in Drittstaaten bleibt, die zügig vonstatten gehen sollte. Die Lösung dieser Flüchtlingsfrage wäre ein bedeutender Beitrag zur Entspannung in dieser schwierigen Region und zudem ein nachdrücklicher Beweis der Ernsthaftigkeit der UN Menschenrechtspolitik, was sich auch auf die komplexen und schwierigen Beziehungen zu dem Iran nur positiv auswirken könnte.
Gemeinsame Erklärung von Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin a.D.;
Prof. Günter Verheugen, ehem. Vizepräsident der Europäischen Kommission;
Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D.; Otto Bernhardt, Vorstandsmitglied der Konrad-Adenauer-Stiftung und ehem. Finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Klaus Bresser, ehem. ZDF-Chefredakteur

Berlin – 18. Jul. 2012