Auch Besitzer kleinerer Heizöltanks sollen verpflichtet werden, ihre Anlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die Bundesregierung erarbeitet dazu aktuell einen bundeseinheitlichen Gesetzentwurf, der vorraussichtlich im Frühjahr des kommenden Jahres in Kraft treten soll.
Bisher umfasste diese regelmäßige Prüfpflicht lediglich oberirdische Tanks mit mehr als 10.000 Litern Fassungsvermögen bzw. oberirdische Tanks in Wasserschutzgebieten ab einem Fassungsvermögen von 1000 Litern und alle unterirdischen Tanks. Mit der neuen Verordnung werden hingegen nahezu alle Öltank-Besitzer in die Pflicht genommen.
Doch was heißt das konkret für Eigenheimbesitzer oder Betreiber von älteren Anlagen? Neben der allgemeinen Sorgfaltspflicht beim Betrieb eines Heizöltanks, die vor allem die permanente Sicherstellung der Dichtheit und die Unversehrtheit der Sicherheitseinrichtungen beinhaltet, müssen mit der bundeseinheitlichen Verordnung (VAUwS) sämtliche Tanks ab 1000 Litern alle 10 Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Durch die bisherige Regelung waren Betreiber kleinerer Öltanks nicht betroffen. Hier muss, insbesondere bei älteren Anlagen, die vor 1971 in Betrieb genommen wurden, nach Inkrafttreten der Verordnung innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Prüfung und Mängelbeseitigung vollzogen werden. Wurde die Heizungsanlage hingegen erst nach 1994 installiert, hat der Betreiber nach der derzeitigen Sachlage die vollen 10 Jahre Zeit, seine Anlage von einem zugelassenen Fachbetrieb kontrollieren zu lassen.
Ignoriert man die zukünftigen Vorgaben des Gesetzgebers oder bleibt trotz Kenntnis eventueller Mängel untätig, läuft man erhöhte Gefahr, stattliche Bußgelder zahlen zu müssen. Zusätzlich kann es dann bei einem akuten Schadensfall auch noch zu Problemen mit der Versicherung kommen. Ist beispielsweise aufgrund eines unerkannten Lecks Öl ausgelaufen und im schlimmsten Fall ins Grundwasser gelangt, wird der Betreiber finanziell für die gesamte Schadensbeseitigung in die Pflicht genommen. Deshalb rufen Experten schon heute zur Einhaltung der Betreiberpflichten auf.
Im Moment gibt es bundesweit etwa 50 Sachverständigen-Organisationen, die für die vorgesehene Prüfung zugelassen sind und eine entsprechende Prüf-Plakette ausstellen dürfen. Ohne diese Plakette darf der Öltank nicht mehr befüllt werden. Hier sollten aber bei Anlagen, die immer ordnungsgemäß gewartet und gereinigt wurden, keine Probleme entstehen.
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