Das Potsdamer Landgericht hat am Freitag die 38-jährige Unfallverursacherin eines schweren Busunglücks vom September 2010 mit 14 Toten und über 30 Verletzten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. 20 Monate nach dem Unfall am Schönefelder Kreuz erklärte die Richterin, dass die Ursache in zwei Gutachten begründet sei. Der Verteidiger betonte jedoch, dass die Unfallursache nicht eindeutig geklärt sei.
In seinem Plädoyer hatte er kein konkretes Strafmaß für die Frau gefordert und die Kammer darum gebeten, „im Zweifel für die Angeklagte“ zu entscheiden. Die Unfallverursacherin hatte zum Prozessauftakt erklärt, sie könne sich nicht an den Unfallhergang erinnern. Die Frau war am 26. September 2010 zu schnell auf die Autobahn gefahren und so in die Spur eines polnischen Reisebusses geraten, dessen Fahrer keine Mitschuld trägt.