München, 22. November 2013 – Drei Journalisten sind in diesem Jahr mit dem begehrten Regino-Preis für herausragende Justizberichterstattung ausgezeichnet worden. Austragungsort der festlichen Preisverleihung war der Bundesfinanzhof in München. Die Ehrung der Preisträger fand am Freitag vor rund 60 Medienvertretern und geladenen Gästen statt. Der Regino-Preis wird jährlich von der Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) aus dem Verlag C.H.BECK sowie dem Gründer des Preises, dem Koblenzer Rechtsanwalt Wolfgang Ferner, verliehen. Die Auszeichnung würdigt besondere journalistische Leistungen zu Justizthemen in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen.
Der Präsident des Bundesfinanzhofs und gleichzeitig Schirmherr der diesjährigen Veranstaltung, Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff, hob in seinem Grußwort die Bedeutung der Berichterstattung über schwierige juristische Themen in Presse, Rundfunk und Fernsehen hervor: „Während Juristen sich darauf konzentrieren, alle Einzelheiten und Details eines Sachverhaltes am Maßstab teilweise hochkomplexer Normen zu untersuchen, besteht die Aufgabe der Journalisten darin, die teilweise von juristischer Fachterminologie geprägten Ausführungen allgemeinverständlich darzustellen und in komprimierter Form dem juristischen Laien zu erklären.“ Wunderbar gelungen sei das den diesjährigen Preisträgern.
Der Artikel „Die herrschende Meinung…“ im Tagesspiegel bescherte dem Journalisten Jost Müller-Neuhof den Preis in der Kategorie Print. Mit seinem Beitrag arbeitete er die juristischen/prozessualen und medialen Hintergründe der Beschneidungsdebatte in Deutschland nach dem Urteil des Landgerichts Köln auf.
In der Kategorie Hörfunk konnte David Hecht mit seinem Beitrag im Deutschlandfunk „Afrikas Lumpen – Deutschlands Gerechtigkeit“ überzeugen, der sich mit dem zweiten Völkerstrafrechtsprozess auf deutschem Boden beschäftigte.
Alexander Harbi erhielt den Preis in der Kategorie Fernsehen für seinen Beitrag „Der Fall Peggy“ bei Stern TV. Interviewpartner in seinem Bericht waren unter anderem der zu lebenslanger Haft verurteilte Ulvi Kulac und die Mutter der verschwundenen Peggy, Susanne Knobloch.
Der Chefredakteur der NJW, Rechtsanwalt Tobias Freudenberg, freut sich über die Auszeichnung der drei bemerkenswerten Arbeiten der Journalisten. In seinem abschließenden Festvortrag befasste er sich mit dem bestehenden Spannungsverhältnis zwischen Justiz und Medien. Anhand aktueller Beispiele zeigte er, dass die dritte und vierte Gewalt häufig völlig unterschiedliche Vorstellungen vom Sinn der Öffentlichkeit haben. „Bei der Vergabe der Presseplätze im NSU-Verfahren hat sich zuletzt wieder eindrucksvoll gezeigt, dass sich die Justiz den Medien häufig nicht verständlich machen kann“, so Freudenberg. Zur Verbesserung der Transparenz in der Justiz plädierte er für maßvolle Reformen, wie etwa die Zulassung von audiovisuellen Aufnahmen der Urteilsverkündung und -begründung.
Erstmalig wurde der Regino-Preis im Jahr 2000 verliehen. Er ist mit 750 Euro je Kategorie dotiert und auch für 2014 wieder ausgeschrieben.
Auf www.regino-preis.beck.de stehen ab 26.11.13 Informationen zu den Preisträgern sowie Links zu ihren Beiträgen.
Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.
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