Der Verstoß gegen die Vorfahrtspflichtnach § 8 I. STVO führt grundsätzlich zur Alleinhaftung des Wartepflichtigen – Verkehrsrecht Dresden
Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden
Der Wartepflichtige haftet bei einem Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 8 I. STVO grundsätzlich allein, wenn den Vorfahrtsberechtigten keine Pflichtverletzung trifft (OLG Karlsruhe, Urteil v. 12.01.2012, ) U 169/10).
Sachverhalt – Verkehrsrecht Dresden
Fahrer A fährt auf eine Kreuzung zu, um nach links abzubiegen. Von links nähert sich Fahrer B, um die Kreuzung geradeaus zu durchfahren. An der Kreuzung gilt „rechts vor links“. Im Gesamtbereich gilt Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
A sieht, wie sich B aus einiger Entfernung mit mäßiger Geschwindigkeit der Kreuzung nähert. B sieht A ebenfalls, jedoch glaubt er aufgrund einer Fehleinschätzung, die Kreuzung noch vor A durchfahren zu können.
A schaut die letzten 2 Sekunden vor der Einfahrt in die Kreuzung nach links. Sie ist noch ca. 7,5 m entfernt. A hätte den Unfall da noch verhindern können.
Jedenfalls stoßen beide Fahrzeuge in der Kreuzungsmitte zusammen.
A klagt gegen die Versicherung des B und gegen B auf Schadenersatz, ca. 6.600,00 EUR. Das Landgericht gibt der Klage statt. B legt Berufung ein. Er räumt eine Haftung von 50 % ein. Im Übrigen wendet B ein, dass A den herannahenden B erkannte und den Unfall hätte vermeiden können.
Rechtsgründe – Verkehrsrecht Dresden
Die Berufung ist unbegründet. Die Haftung des B folgt aus § 18 I. 1. STVG. B hat eine Vorfahrtsverletzung nach § 8 I. 1. STVO begangen. Eine Reduzierung der Haftungsquote nach § 18 III., 17 II. STVG scheidet aus. § 8 I. STVO ist eine wesentliche Grundregel des Straßenverkehrs und der Verstoß ist schwerwiegend.
Der Unfall beruht auf der Fehleinschätzung des B über Geschwindigkeit und Entfernung. Für einen Verzicht des A auf sein Vorfahrtsrecht bestehen keine Anhaltspunkte. Das geringe Tempo des A war der max. Geschwindigkeit von 30 km/h geschuldet.
Dass A 2 Sekunden vor dem Unfall den B nicht beachtet hat, begründet ebenfalls keinen Vorwurf. A musste auch selbst die Vorfahrt „rechts vor links“ beachten. Im Übrigen gilt der Vertrauensgrundsatz, dass andere Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln einhalten.
Es bestand auch keine unklare Verkehrslage. Für A war nicht erkennbar, dass B seine Vorfahrtspflicht evtl. nicht einhält. Auch er fuhr relativ langsam.
Mein Rechtstipp – Verkehrsrecht Dresden
„Auch bei einem anscheinend klaren Verkehrsverstoß mit Unfallfolge lohnt sich immer eine genaue Betrachtung. Im Einzelfall sind Haftungsverteilungen durchaus denkbar.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Grundsätzliches zum Verkehrsrecht
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten.
In der Praxis spielen das
– Schadenseratzrecht,
– das Verkehrsstrafrecht,
– das Verkehrsbußgeldrecht,
– das Fahrerlaubnisrecht,
– das Fahrzeugkaufrecht und
– das Fahrzeugversicherungsrecht
die wichtigsten Rollen.
Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben.
Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Mandatsbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Philosophie Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Mitarbeiter der Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Kontakt:
Verkehrsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40
info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
http://www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt:
Verkehrsrecht Desden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de