Rechtssichere Anwendung der VOB/B – Intensivseminar zu Nachträgen, Abrechnung und Mängelhaftung am 25.-26. März 2014 und 13.-14. Mai 2014 im Haus der Technik, Essen

Baustellen mit mehr Gewinn abschließen – Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung anhand von Praxisbeispielen rechtssicher anwenden

 

Die VOB/B gilt in Bauverträgen öffentlicher Auftraggeber mit Auftragnehmern verpflichtend, auch für Bauverträge privater Auftraggeber wird häufig die VOB/B vereinbart, dann allerdings die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen sein. Falls keine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bezüglich der VOB besteht, gilt dann der Werkvertrag nach den Vorschriften des BGB.

 

Das HDT-Seminar Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B am  25.-26. März 2014 und 13.-14. Mai 2014 in Essen bietet Auftraggebern und Auftragnehmern eine intensive und praxisgerechte Schulung zur VOB/B: insbesondere wird Herr RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln auf die Voraussetzungen für Ansprüche von Nachträgen für Einheits- und Pauschalpreisverträge und die Voraussetzungen der Wirksamkeit von AGB  (ZVB; BVB) eingehen. Dabei werden die Regeln zur Klärung von Abwicklungsproblemen bei der Bauleistungsabnahme  vertieft wie auch die Abrechnung der Vergütung bei Mängeln.

 

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.

unter information@hdt-essen.de

Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter

http://www.hdt-essen.de/VOB-B_Intensivseminar_W-H040-03-423-4/