Rechtsschutzversicherungen übernehmen Klagen gegen Lebensversicherungen

Wer seine Lebensversicherung kündigen musste, zahlte bisher drauf

Zug/Halle/Saale, 29.08.2012 Alle, die ihre Lebensversicherung kündigen, haben in aller Regel mit hohen Verlusten zu rechnen. Ob auch Sie Verluste einstecken mussten, können Sie auf www.rueckkaufswertrechner.de prüfen. Mittlerweile muss das niemand mehr einfach hinnehmen. Viele Gerichte und sogar der Bundesgerichtshof haben etliche Klauseln zu Abschlusskosten oder Stornogebühren gekippt, so dass Rückkaufswerte auch rückwirkend korrigiert werden müssten.
Die Gesellschaften fahren jedoch eine andere Strategie: Sie sitzen es aus. Eigenständig werden sie nicht die Nachzahlungen an ihre Kunden veranlassen. Man muss sie schon auffordern. Und das funktioniert am besten mit den Anwälten von LV-Doktor.

Klage auf höheren Rückkaufswert zahlt die Rechtsschutzversicherung

Eine Klage gegen seinen Lebensversicherer zu führen, ist eine sehr kostspielige Sache. Vor allem stehen Kosten und Nutzen in aller Regel in keinem Verhältnis. Insofern wird jeder einzelne Versicherungsnehmer, der seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen will, mit dem mageren Rückkaufswert zufrieden sein – auch wenn er noch so empört darüber ist. Und damit rechnen auch die Gesellschaften.
Die proConcept AG hat diesen Missstand aufgegriffen und klagt im Rahmen ihres Projektes LV-Doktor gegen die Gesellschaften auf höhere Rückkaufswerte. „Es muss jemanden geben, der die Interessen der Versicherungsnehmer bündelt und vor allem öffentlich macht“, sagt Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG.
Und das hat sich der Verbraucherschützer auf die Fahnen geschrieben. „Wenn sich niemand dagegen wehrt, wird sich auch nie etwas ändern“, so Heidenreich weiter. LV-Doktor fordert von den Versicherungsgesellschaften die Erstattung aller eingezahlten Beiträge an die Kunden. „Auch die versprochenen Zinsen klagen wir bei den Lebensversicherungen ein“, so Heidenreich weiter.

Über 80.000 Anspruchsteller fordern erfolgreich ihr Geld zurück

Mit der Aufmerksamkeit von 80.000 Menschen kann man seinem Anliegen schon etwas mehr Gewicht verleihen. Für diese 80.000, die ihre Lebensversicherung kündigen mussten, begleitet LV-Doktor diverse Musterverfahren gegen die Versicherungsunternehmen und will auf diesem Wege ein Grundsatzurteil herbeiführen, das dann für die Versicherungsverträge unserer Kunden gelten soll. „Wir wollen die Gerichte noch viel mehr für die Probleme der Versicherungskunden sensibilisieren“, so Jens Heidenreich. Auch die Richter müssen erst einmal auf die Lücken in der Gesetzgebung hingewiesen werden, damit sie sich entsprechend mit der Problematik befassen.
„Und das gelingt uns immer mehr und immer schneller. Unser Netzwerk an Anwälten, die sich auf Versicherungs- und Verbraucherrecht spezialisiert haben, sind absolute Profis“, erklärt Heidenreich weiter. Es findet ein regelmäßiger Gedanken- und Erfahrungsaustausch statt, der es erlaubt, alle Erkenntnisse in allen anderen von LV-Doktor betreuten Verfahren anzuwenden. Gerade die nicht veröffentlichten Hinweisbeschlüsse der Gerichte und des Bundesgerichtshofes sind nur den Netzwerkanwälten bekannt und sind oftmals der Schlüssel zum jeweiligen Prozesserfolg.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen Verfahrenskosten für komplette Beitragsrückerstattung aus Lebensversicherung

Indem er immer mehr Einzelklagen an den verschiedensten Gerichten führt, verleiht LV-Doktor diesem Thema noch zusätzliche Brisanz. Die Möglichkeit dazu geben ausgerechnet die Versicherungsgesellschaften selbst: Nämlich die Rechtsschutzsparte.
Die zunehmenden Erfolge von LV-Doktor vor Gericht nehmen die Rechtsschutzversicherer zum Anlass, immer mehr Deckungszusagen für die Gerichtsverfahren zu erteilen, auch dann, wenn es gegen konzerneigene Lebensversicherer geht. Denn das ist eines der Kriterien dafür: Wie aussichtsreich ist ein Gerichtsverfahren überhaupt? Wenn also der Erfolg der Klage eher zweifelhaft ist, wird eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit nicht übernehmen.

Durchschnittlich 7.000 Euro Nachzahlung von der Lebensversicherung durch das Know-how der LV-Doktor-Anwälte

Mit mehr als 1.300 Verfahren, die in ganz Deutschland anhängig sind, kommt ordentlich Bewegung in die Sache. Die verschiedenen Anwälte des Netzwerkes von LV-Doktor tauschen sich regelmäßig aus und erhalten so alle Informationen, wie zum Beispiel nicht öffentliche Hinweisbeschlüsse, auch wenn sie ein Verfahren nicht selbst betreuen. Diese können sie dann in ihren Verfahren anwenden.
Durch diese Kooperation bündeln wir unser Know-how und konnten bis jetzt innerhalb kurzer Zeit mehr als 50 Verfahren dem obersten Deutschen Gericht zur Entscheidung vorlegen. Schätzt die Verbraucherzentrale den Verlust bei Abschluss einer Lebensversicherung auf durchschnittlich 4.500 Euro ein, so betragen die durchschnittlichen Forderungssummen der von LV-Doktor betreuten Verfahren etwa 7.500 Euro – diese höhere Forderung ergibt sich nur durch die Hinzurechnung einer angemessenen Verzinsung.

Anspruch – Wenn eine Rechtsschutzversicherung mindestens 3 Monate besteht

Wer also vorzeitig seine Lebensversicherung kündigen musste und mehr Rückkaufswert erwartet hat, sollte seinen Vertrag zusammen mit einem Rechtsschutznachweis bei LV-Doktor (www.LV-Doktor.de) einreichen. Die Chancen auf vollständige Beitragserstattung nebst 7 %iger Verzinsung sind enorm gestiegen. Und nach Ablauf der vertraglichen Wartefrist von 3 Monaten deckt jede Rechtsschutzversicherung die Klage.