Rechtsexperte bemängelt vorhandenes Wahlrecht

Der Beschwerdeführer bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, Wilko Zicht, hat am deutschen Wahlrecht die Überhangmandate und das negative Stimmgewicht bemängelt. „Das Wahlrecht ist unglaublich kompliziert und weist Mängel auf“, sagte er im Deutschlandfunk. Überhangmandate seien verfassungswidrig, da sie die Sitzverteilung im Parlament verzerren könnten, was dazu führe, dass manche Parteien mehr Sitze haben als ihr eigentlich zustehen, so Zicht weiter.

Der Rechtsexperte kritisierte außerdem am negativen Stimmgewicht, „dass man der eigenen Partei durch die Wahl schadet“. Von einer möglichen Revision des Wahlrechts erhofft er sich, „dass das Kapitel Wahlrecht dann in der Schule auch ohne höhere Mathematik erklärt werden kann“. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen. Ein Urteil wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause erwartet.