Scheidung und Hausratsteilung
Rechtsanwälte Offenbach und Rechtsanwälte Langen – Kanzlei Sachse
Mit Vollzug der Scheidung einer Ehe ist auch der Hausrat letzlich aufzuteilen. Hierbei ist nach Möglichkeit eine einvernehmliche Regelung zu finden. Es gibt für alle Beteiligten kaum etwas „Nerven aufreibenderes“ als die streitige Verteilung der Hausratsgegenstände. Denn es muss dann buchstäblich die „letzte Kaffeetasse“ zwischen den Eheleuten verteilt werden.
Zur Vorbereitung einer Hausratsteilung ist es sinnvoll, dass der gesamte eheliche Hausrat zunächst in einer „Inventarliste“ vollständig zusammengestellt wird. Sodann ist die Teilung vorzunehmen. Dies geschieht am besten dadurch, dass vorab die „unstreitigen“ Teile ausgeschieden werden und man anschließend versucht, sich auch über den verbleibenden Teil zu einigen.
Schlagen die Bemühungen um eine einvernehmliche Teilung fehl, nimmt das Familiengericht auf Antrag die Hausratsteilung vor. Dazu weist es jeden einzelnen Gegenstand einem der Ehegatten zu, dieser wird dadurch Alleineigentümer der ihm zugewiesen Gegenstände. Dabei gelten folgende Kriterien:
Hausratsgegenstände, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen verbleiben im Normalfall bei diesem. Nur wenn ausnahmsweise der andere auf die Benutzung dieses Gegenstandes angewiesen ist, erfolgt eine Zuweisung an ihn. Das Gericht kann aber dann eine Ausgleichszahlung anordnen.
Teile des Hausrats die im Miteigentum beider stehen, verteilt der Familienrichter „gerecht und zweckmäßig“ Kriterien für die Entscheidung können die Versorgung minderjähriger Kinder, die bisherige Nutzung dieses Gegenstandes und auch die finanziellen Verhältnisse der Eheleute sein. Auch hier ist die Anordnung einer Ausgleichszahlung möglich.
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Egelsbach, Familienrecht Mörfelden-Walldorf, Familienrecht Offenbach und Familienrecht Dreieich erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de – Rechtsanwälte Offenbach und Rechtsanwälte Langen.
Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
Die Kanzlei betreut:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht
Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de