Do it yourself – kein guter Rat für den Erbfall
Konstanz, 12. März 2012 – „Selbermachen“, das führt im Erbfall regelmäßig zu teuren Erbstreitigkeiten und unerwarteten Folgen bei der Erbschaftsteuer. „Natürlich hat jeder schon einmal von Berliner Testament oder von Vor- und Nacherbschaft gehört“, so Fachanwältin für Erbrecht Ingrid Merker von der auf Erb- und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Merker + Bippus. Die Rechtsfolgen solcher Konstruktionen können aber regelmäßig nicht richtig eingeschätzt werden. „Das endet häufig damit, dass sehr aufwändig verfasste Erbregelungen mehr Schaden als Nutzen anrichten“, fährt Rechtsanwältin Merker fort.
Am Anfang steht für Jeden die große Hürde, sich überhaupt mit dem Gedanken an die Situation nach dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. „Nichts zu machen, ist aber kein guter Weg. Denn die vom Gesetzgeber für diesen Fall vorgesehenen Regelungen sind pauschale Lösungen, die Streit vorprogrammieren“, so Rechtsanwältin Merker. „Die hier entstehende Erbengemeinschaft muss auseinandergesetzt werden, und diese Erbauseinandersetzung endet im wahrsten Sinne des Wortes häufig in einer solchen ‚Auseinandersetzung‘ zwischen den Erben“, fährt Rechtsanwältin und Zivilrechtsprofessorin Birgit Elsa Bippus fort.
Während das endgültige Ziel des Erblassers regelmäßig in wenigen Punkten formuliert werden kann, sind die Wege dorthin für den Rechtslaien oft nicht ohne Weiteres zu erkennen. „Damit werden Chancen vergeben“, so Fachanwältin für Erbrecht Ingrid Merker. „Die Erbenstellung ist nicht das Non plus ultra“, erklärt sie weiter. „Eine gut durchdachte Lösung mit Vermächtnis und ggf. lebzeitigen Schenkungen kann einen Pflichtteilsberechtigten deutlich besser stellen als den Erben, und gleichzeitig kann dem Streit in der Familie der Boden entzogen werden. Einen potentiellen Erben auf den Pflichtteil zu setzen, muss aber richtig gemacht werden, sonst droht ein langwieriger Konflikt.“
Gerecht zu teilen und Streit zu vermeiden, Ehepartner, Kinder und andere nahestehende Personen verlässlich zu versorgen oder auch Regelungen in Patchworkfamilien zu finden, das sind die hauptsächlichen Ziele der Erblasser. Hinzu kommt noch die richtige Verteilung von Vermögensgegenständen. „Das alles genügt aber noch nicht“, so Rechtsanwältin Merker. „Einem Kind etwa eine wertvolle Immobilie zuzuwenden, ohne gleichzeitig die entstehenden Ausgleichspflichten zu bedenken, kann zum Zusammenbruch des gesamten Konstrukts führen.“ Fachanwältin Merker weiß aus langjähriger Erfahrung, dass Erbfallregelungen nicht nur das Interesse des Erblassers berücksichtigen dürfen, sondern auch die Interessenlage und Möglichkeiten der Erben bzw. der Vermächtnisnehmer.
Eine zielgerichtete und erfolgreiche Erbfallregelung bezieht auch einen ‚im Stillen Bedachten‘ mit ein, den Fiskus. „Es wird häufig unterschätzt, dass auch Erbfälle in gut bürgerlichen Verhältnissen trotz Freibetragsregelungen zur Besteuerung führen können“, so Fachanwältin für Steuerrecht Birgit Elsa Bippus. Auch wenn die Erbschaftsteuer mehr oder weniger dauernd in der Diskussion steht, der Gesetzgeber wird so schnell nicht auf die Erbschaftsteuer verzichten. Mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 hat der Bundesfinanzhof (Az. II R 9/11) seine verfassungsmäßigen Zweifel am neuen ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetz verdeutlicht. „Der BFH stört sich insbesondere auch an Gestaltungsmöglichkeiten, die zur Steuerbefreiung ohne substanziellen Hintergrund führen“, erklärt Steuerrechtsprofessorin Bippus. Die Zukunft des Erbschaftsteuergesetzes in seiner heutigen Gestalt ist also offen, Überraschungen sind nicht ausgeschlossen, so das Fazit.
Für die Betroffenen unübersichtlich wird die Rechts- und die Steuerlage dann, wenn der Erbfall auch über die Grenze geht. „Ist einer der Beteiligten in der Schweiz oder ist dort Vermögen des Erblassers, genügt nicht der Blick auf das deutsche Recht“, so Rechtsanwältin Merker, die auch in der Schweiz zugelassenen ist. „Denn nicht jede Lösung, die im deutschen Recht gefunden wird, hält auch im Schweizer Recht. Hinzu kommen noch Fragen der drohenden Doppelbesteuerung in Deutschland und in der Schweiz ergänzt Fachanwältin für Steuerrecht Bippus. „Eine spezialisierte grenzüberschreitende Rechts- und Steuerberatung ist in solchen Fällen also unumgänglich, wer unliebsame Folgen vermeiden will.“
Die Kanzlei Merker + Bippus ist auf alle Fälle des Erb- und Steuerrechts spezialisiert. Mit Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung beraten Merker + Bippus zu allen Fragen und Problemen im Erbfall. Rechtsanwältin Merker ist zusätzlich in der Schweiz zugelassen, so dass sie über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen verfügt.
Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Konstanz bieten langjährige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Erbrecht. Zusammen mit dem Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbarer Niederlassung und Zulassung nach Art. 28 BGFA in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz, aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.
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