München – Februar 2013: Tobias Steiner, Rechtsanwalt der Kanzlei Auer Witte Thiel, tritt in der Reportage “Das §-Schlupfloch: Clever gespart“, aus der Reihe „Abenteuer Leben“ des Fernsehsenders Kabel Eins, als Experte auf. In dieser Funktion kommentiert Steiner rechtliche Situationen die immer wieder zu Unklarheiten führen. Beleuchtet werden die Bereiche Arbeitsrecht, Mietrecht, Zahlungsverzug und Mahngebühren, EC-Kartenverlust und Widerrufsfrist bei bestellter Ware.
Thema der Reportage sind so genannte „Paragraphen-Schlupflöcher“, also unklare rechtliche Sachverhalte, die immer wieder zu Unklarheiten und Auseinandersetzungen führen. Tobias Steiner ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit hervorragenden praktischen und theoretischen Qualifikationen. Darüber hinaus gehören das Reise- und Tourismusrecht sowie die gerichtliche Beitreibung von Verbraucherkrediten zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten bei Auer Witte Thiel. In Rahmen des Kabel Eins-Berichts stellt er sein Fachwissen unter anderem zu Themen des Mietrechts zur Verfügung. Mehr Hintergrundinformationen zur Sendung stellen Auer Witte Thiel auch unter http://www.auerwittethiel-tvreportage.de zur Verfügung.
Auer Witte Thiel über Paragraphen-Schlupflöcher im Mietrecht
Dem Thema Mietrecht – einer der Schwerpunkte der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel – wird in der Kabel Eins-Reportage viel Platz eingeräumt. Eines der Themen, die hier aufgegriffen werden, ist die Pflicht der Grundstückseigentümer zur ordentlichen Beleuchtung der Eingangsbereiche. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht hat der Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Grundstück ausreichend beleuchtet ist – allerdings erst ab 7 Uhr (OLG Celle Az. 9 U 192/03). Somit ist die im Bericht aufgegriffene Beschwerde eines vor 7 Uhr arbeitenden Zeitungszustellers nicht zulässig, erklärt Tobias Steiner von Auer Witte Thiel.
Des Weiteren wird die Frage „Wer übernimmt die Wartungskosten für Rauchmelder?“ gestellt. Das Amtsgericht Bielefeld gab der Klage eines Mieters statt und entschied, dass die Instandhaltung von Rauchmeldern Vermietersache ist, sofern nicht anders im Mietvertrag vereinbart (AG Bielefeld Az. 17 C 288/11).
Um das Rechtsgebiet Mietrecht dreht sich auch die Frage nach der Betriebskostenzahlung im Falle eines vorzeitigen Auszugs während eines noch laufenden Mietverhältnisses. Laut Urteil des Amtsgerichts Leipzig muss der Mieter die Heiz- und Betriebskosten bis zum Ende des Mietverhältnisses zahlen – auch wenn er diese Kosten nicht mehr selbst verursacht. Zuviel gezahlte Kosten bekäme der Mieter so oder so nach erfolgter Betriebskostenabrechnung zurückgezahlt.
Auer Witte Thiel kommentieren häufige Rechtsirrtümer
Neben diesen drei genannten Beispielen aus dem Mietrecht beleuchtet die Reportage weitere Rechtsgebiete. So werden Fragen wie „Wer haftet bei EC-Kartenverlust?“ oder „Gilt die Widerrufsfrist erst bei Erhalt der Ware?“ beleuchtet und geklärt. Verbraucher erhalten hierdurch wertvolle Rechtstipps. Die jeweiligen Situationen werden anschaulich anhand von Fallbeispielen dargestellt und anschließend von Tobias Steiner sachkundig kommentiert.
Unter http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-leben/videos/clip/schlupfloch-clever-gespart-teil1-1.211971 und http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-leben/videos/clip/schlupfloch-clever-gespart-teil2-1.211975 kann der Beitrag angesehen werden. Die Textversion der Sendung steht unter http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-leben/paragraphen-schlupfloch/schlupfloch-clever-geld-gespart-1.210924 bereit.
Über die Kanzlei Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei und vertritt mehrere deutsche Versicherungsgesellschaften und Wohnungs(bau)unternehmen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich der professionellen Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.
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