Rechtsanwalt will beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen: „Stoppt die Hundesteuer.“

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Wir sind gegen Diskriminierung

Jena, 2. Juli 2012. Im Jahr 2010 kassierte der deutsche Staat knapp 260 Millionen Euro Hundesteuer. Dass Hunde in Deutschland besteuert werden, ärgert Frauchen und Herrchen schon lange. Ein Rechtsanwalt, der die Hundesteuer für diskriminierend hält, will nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde einreichen, teilt der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) mit.

Was haben Diener, Pferde, Hunde, Klaviere, Stubenvögel und Katzen gemeinsam? Für sie wurden am 28. Oktober 1810 in einem Edikt von Friedrich Wilhelm III Steuern eingeführt. Von diesen kuriosen Abgaben ist heute lediglich die Hundesteuer geblieben. Befürworter meinen, Menschen, die sich einen Hund halten, könnten für diesen „Luxus“ auch Steuern bezahlen, Gegner argumentieren, dass Katzen, Vögel oder Pferde auch nicht besteuert werden.

Das Auslaufmodell „Hundesteuer“

Die Hundesteuer ist ein Auslaufmodell, das es nur noch in wenigen Ländern gibt. In Frankreich wurde sie 1979 abgeschafft, in England, der Hundehochburg Europas, im Jahr 1990. Die Dänen haben die Hundesteuer schon 1972 entsorgt, die Schweden 1995. Auch Hunde in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn, Irland und Kroatien leben steuerfrei. Die meisten europäischen Länder haben diese „Aufwandsteuer“ wegen ethischer, moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschafft. In Deutschland bewegt sich diesbezüglich aber nichts. Anfang des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Klage eines Rechtsanwalts aus Luhmühlen bei Lüneburg ohne Begründung abgewiesen. Dieser Anwalt will nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde einreichen. Zumindest auf das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgesetzes, bzw. Artikel 14 der europäischen Menschenrechtskonvention, kann sich der Hundefreund berufen. „In Deutschland ist der Hund das einzige Haustier, für das eine Steuer zu entrichten ist“, sagt Uwe G. C. Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD. „Diensthunde, wie Blinden-, Schutz- und Rettungshunde, dürfen ihre Arbeit allerdings steuerfrei tun.“

Gemeinden und Kommunen haben die „Hundesteuer-Hoheit“

Immer wieder wird die Willkür der Hundesteuer an den Pranger gestellt. Seit sie als Landesgesetz aufgehoben wurde und Kommunen und Gemeinden die Steuererhebungskompetenz besitzen, ist sie zu einer Art „Selbstbedienungsladen“ geworden. Die Steuersätze können von der Gemeinde oder der Kommune frei festgesetzt werden und gestalten sich dementsprechend unterschiedlich. DSD-Geschäftsführer Hoffmann: „Das ist bei keiner anderen Steuer in Deutschland so. Für die Höhe der Hundesteuer gibt es in Deutschland auch keine Festlegung, keine einheitliche Regel, wie etwa bei der Kfz-Steuer.“ Als örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer gemäß Artikel 105, Abs. 2a des Grundgesetzes ist die Hundesteuer nicht zur Beseitigung von Hundekot auf öffentlichen Wegen vorgesehen. Sie ist nicht zweckgebunden und kann in vielen anderen Bereichen der Gemeinden und Kommunen, wie z. B. dem Straßenbau, eingesetzt werden. Immerhin kann man seit 2012 die Betreuungskosten eines Hundes steuerlich geltend machen, so der Bund der Steuerzahler. Die Ausgaben für einen Hundesitter z. B. können von der Steuer abgesetzt werden.

Die Erfolgsaussichten

Eine wirksame Beschwerde vor dem EGMR muss man im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen. Dort wurde die Beschwerde des Rechtsanwalts ohne Begründung abgewiesen. Seit der Einführung des Artikels 20a des Grundgesetzes hat sich die rechtliche Stellung von Hunden grundlegend geändert. Der Artikel gewährt Tieren nicht nur besonderen Schutz, sondern garantiert ihnen auch den rechtlichen Status von Mitgeschöpfen. Rechtsexperten sehen also im Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention schon die Fahrkarte nach Straßburg. „Ob die Initiative Stoppt die Hundesteuer vor dem EGMR zugelassen wird und dann auch noch Erfolg hat, kann ich nicht beurteilen“, sagt Hoffmann. „Aber auch wenn Hundefreunde in Deutschland weiterhin zur Kasse gebeten werden, das Schönste an der Hundehaltung bleibt weiterhin gratis: Die grenzenlose Liebe des Vierbeiners.“

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

Kontakt:
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Uwe G. C. Hoffmann
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