Rechtsanwalt Götz Lautenbach: Der Insolvenzantrag bedeutet nicht notwendiger Weise das Ende der Frankfurter Rundschau

Götz Lautenbach, Fachanwalt für Insolvenzrecht, nimmt Stellung zum Insolvenzantrag der Frankfurter Rundschau.

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Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Götz Lautenbach – Frankfurt am Main

Der vom Insolvenzgericht eingesetzte Insolvenzverwalter hat die Aufgabe zu prüfen, ob einer der drei Eröffnungsgründe vorliegt, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der voraussichtlichen Kosten des vorläufigen und späteren Insolvenzverfahrens ausreicht (Gerichtskosten und Kosten des Insolvenzverwalters) und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Da der Gesetzgeber zudem den Mitarbeitern für einen Zeitraum von 3 Monaten Insolvenzgeld gewährt, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von ihm auf den 1. Februar 2013 prognostiziert, sofern das Insolvenzgericht aufgrund seiner gutachterlichen Stellungnahme die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung bejaht.

Götz Lautenbach, Fachanwalt für Insolvenzrecht, informiert: „In diesem Zeitraum wird der vorläufige Insolvenzverwalter zum einen zur Vorbereitung seines Gutachtens die Vermögenswerte der Gesellschaft vollständig aufnehmen und bewerten, sowie umfängliche Feststellungen zum Verbindlichkeitenstand treffen. Parallel hierzu wird er zum anderen einen Liquiditäts- und Businessplan erstellen, um beurteilen zu können, welche freien Geldmittel (vorhandene Guthaben auf den Geschäftskonten, erwartete Zahlungseingänge von Kunden, Ausgaben für die Kosten der Betriebsfortführung) stichtagsbezogen im Unternehmen vorhanden sind“.

Diese Informationen sind von besonderer Bedeutung, denn der vorläufige Insolvenzverwalter muss sich davon überzeugen, dass der Geschäftsbetrieb auch nach Verfahrenseröffnung fortgeführt werden kann, und hierbei einplanen, welche Betriebsergebnisse zukünftig erzielt werden, damit er einschätzen kann, wie lange der voraussichtlich defizitäre Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten werden kann, bis die Sanierungsmaßnahmen greifen und ein Investor gefunden wird, der bereit ist, frisches Geld zur Verfügung zu stellen.

„Um dies zu erreichen“, so Götz Lautenbach, „muss er das Tagesgeschäft kontrollieren und nicht nur mit der Geschäftsleitung, sondern insbesondere auch mit den Mitarbeitern, dem Betriebsrat und der Gewerkschaft vertrauensvoll zusammenarbeiten“.

Es verlangt vielfältiger Fähigkeiten, um in diesem relativ kurzen Zeitraum nicht nur einen vollständigen Überblick über die Finanz- und Wirtschaftslage des Unternehmens zu erhalten, sich in die operativen Abläufe kurzfristig einzuarbeiten und einzubringen, das Vertrauen der zahlenden Kundschaft zurück zu gewinnen oder zu stärken, und die enttäuschte und sich um ihre berufliche Zukunft und die Pressevielfalt Sorge machende Belegschaft zu motivieren, wobei angesichts der Leidensfähigkeit der Redaktion der Frankfurter Rundschau in der Vergangenheit in diesem Insolvenzverfahren sicherlich nicht daran zu zweifeln ist, dass der Insolvenzantrag neue Kräfte freisetzen wird.

Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht notwendiger Weise das Ende eines Unternehmens

Vielmehr bietet die Insolvenzordnung vielfältige Sanierungsmöglichkeiten, die es nun auszuschöpfen gilt, um der Frankfurter Rundschau den erhofften Neuanfang zu ermöglichen. Auf der Basis einer in diesem Ausmaß nicht erwarteten Solidarität der Kunden und in der Öffentlichkeit geht es nun darum, die Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, die das deutsche Insolvenzrecht bietet.

Dass es ein schmerzlicher Prozess werden wird, steht zu erwarten. Doch in Anbetracht der durch das Einsparen von 3 Monaten Gehaltszahlungen durch die Gewährung von Insolvenzgeld vorhandenen Liquidität auf den Konten im Zeitpunkt der voraussichtlichen Insolvenzeröffnung, der möglichen Bereitschaft der Belegschaft zu Zugeständnissen sowie der Gelegenheit, sich in einem Insolvenzverfahren von laufenden sonstigen Verträgen zu lösen bzw. diese der finanziellen Situation anzupassen, besteht Anlass für vorsichtigen Optimismus, dass die Frankfurter Rundschau gerettet werden kann. Zu wünschen ist es ihr.

Über das Unternehmen:

Götz Lautenbach ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main.

Götz Lautenbach ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und kann auf eine 20jährige Berufserfahrung zurückgreifen. Das Tätigkeitsgebiet umfasst Insolvenzrecht, Sanierungsberatung und Restrukturierung.

Die Kanzlei korrespondiert in Deutsch und Englisch.

Götz Lautenbach ist unteren anderem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltverein und im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.

Kontakt:
Götz Lautenbach – Fachanwalt für Insolvenzrecht
Götz Lautenbach
Zeilweg 44
60439 Frankfurt am Main
069 5308438-0
info@goetz-lautenbach-insolvenzverwaltung.de
http://www.goetz-lautenbach-insolvenzverwaltung.de

Pressekontakt:
Bergmeier Public Relations (PR)
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