Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Nichtleistung der Mietsicherheit im Gewerberaummietrecht.

showimage Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Nichtleistung der Mietsicherheit im Gewerberaummietrecht.
Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

Darf ein Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung jüngeren Datums (BGH Urteil v. 21.03.2007, Az. XII ZR36/05) für den Bereich der Gewerberaummiete bejaht. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, das die Kaution regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters befriedigt. Zahlt der Mieter nicht, begeht er damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die in der Regel auch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Der Bundesgerichtshof deutet aber auch an, dass es in Einzelfällen anders sein kann. Ein solcher Fall wäre denkbar, wenn die Kaution zum Beispiel nur sehr gering ist und dem Vermieter ohnehin keine nennenswerte Sicherheit bietet. Doch darauf sollte man sich als Mieter nicht verlassen. In der Regel gilt, wer die Kaution nicht leistet, muss mit einer fristlosen Kündigung und entsprechenden Räumungs- und Schadensersatzansprüchen des Vermieters rechnen.

Praxistipp Mieter: Zahlungsschwierigkeiten? Wenn die Mietsache mangelhaft ist, können Ansprüche auf Mietminderung sowie ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins bestehen. Ansonsten sollte man die Miet- und Kautionszahlungen vorrangig bedienen. Andernfalls droht der Verlust der Räume und damit häufig der Existenzgrundlage. Auch die häufige unpünktliche Mietzahlung kann (nach vorangegangener Abmahnung) einen Grund für eine (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses darstellen.

Praxistipp Vermieter: Warten Sie mit einer beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu lange. Gemäß § 314 Abs. 3 BGB muss die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund erklärt werden. Kenntnis vom Kündigungsgrund haben Sie in dem Moment in dem die Kautionszahlung gemäß Mietvertrag fällig ist.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.

-Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
-Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
-Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
-Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
-Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
-Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.

Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Bredereck@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de