Rauchmelderpflicht in Bayern tritt in Kraft

Die Rauchmelderpflicht in Bayern ist jetzt Fakt. Mit der Bekanntgabe des „Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes“ im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 vom 17.12.2012 (S. 633ff) ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Artikel 46 der Bayrischen Bauordnung wird folgender Absatz 4 angefügt:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Weitere Infos: Rauchmelderpflicht in Bayern