Der zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Waffensammler mit dem Spitznamen „Pulver-Kurt“ hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Der 64-Jährige habe nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen, erklärt die Sprecherin des Landgerichts Bad Kreuznach. Seine Haftstrafe muss er während der Prüfung des Einspruches nicht antreten.
Der Rentner war vergangene Woche zu der Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, weil die Polizei im Januar 2011 in seiner Wohnung im rheinland-pfälzischen Becherbach unter anderem sechs Maschinengewehre, sechs Maschinenpistolen, zwölf Gewehre, achtzehn Pistolen, sieben Handgranaten, Panzerfäuste, Minen und weit mehr als 100 Kilogramm Sprengstoff fand. Das Arsenal sei entstanden, weil Freunde ihn häufig gebeten hätten, ihre alten Waffen aufzubewahren, sagte Kurt N. während des Verfahrens. Ansonsten zeigte er sich geständig, weshalb die Höchststrafe von fünf Jahren abgewendet werden konnte.