Das Landgericht in Karlsruhe prüft erstmals, ob und wie viel Schmerzensgeld ehemaligen Häftlingen zusteht, die nach ihrer verbüßten Haft zu lange in Sicherheitsverwahrung verblieben sind. „Der Freiheitsentzug war rechtswidrig und verstieß gegen die europäische Menschenrechtskonvention“, sagte Richter Eberhard Lang am Dienstag im Landgericht Karlsruhe. Die vier Kläger fordern ein Schmerzensgeld von insgesamt rund 425.000 Euro.
Verhandlungssache ist, wer die Summe zu zahlen hat und ob der Betrag den in den Regelungen für Haftentschädigungen festgelegten 25 Euro pro Tag entsprechen werde. Die vier Ex-Häftlinge verbrachten zwischen 18 bis 22 Jahren in Sicherheitsverwahrung, nachdem sie ihre Strafen wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes bereits abgesessen hatten. Rechtswissenschaftliche Experten prophezeien weitere Prozesse nach der Urteilsverkündung am 24. April. Derzeit gebe es in Deutschland rund 100 ähnlich gelagerte Fälle.