Privatinsolvenz-England – Voraussetzungen und Kosten für die Englandinsolvenz.
Die Privatinsolvenz-England bietet für die Privatinsolvenz in England ein kostenloses ausführliches Erstgespräch an in dem geklärt wird ob die Voraussetzungen gegeben sind und es Erfolg versprechend ist.
Im Wesentlichen ist es den Lebensmittelpunkt von mindestens 6 Monaten nach England zu verlegen das heißt nicht, dass man sich deshalb 6 Monate vor der Beantragung der UK Insolvenz unbedingt dort aufhalten muss. In dieser Zeit kann man sich überall aufhalten auch in Deutschland sofern sich der wirtschaftliche Schwerpunkt in England befindet. Wie viel Zeit tatsächlich in England verbracht werden muss wird von der Privatinsolvenz-England und dem Mandanten gemeinsam besprochen.
Die Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen sind im Wesentlichen:
Organisation des Lebensmittelpunktes in England – Wohnungssuche mit Mietvertrag – Anmeldung Council Tax, Gas, Wasser etc. – Eröffnung englisches Bankkonto mit Kreditkarte und Online Banking – Erlangung der Arbeitserlaubnis – Registrierung der Krankenversicherung – Weitere zur Integration notwendigen Schritte.
Es ist für die Privatinsolvenz in England kein Anwalt notwendig!
Falls in wenigen Ausnahmen die Notwendigkeit bestehen sollte so bietet die Privatinsolvenz-England ein Netzwerk von Fachanwälten und Steuerberatern an.
Die gesamten Kosten in Verbindung mit der Privatinsolvenz-England betragen inklusive: Wohnungsmiete – Council-Tax/Strom/Wasser/Heizung – Gerichtsgebühren für die Anmeldung der Englandinsolvenz bei Gericht und des Insolvenzverwalters – Zertifikat der Restschuldbefreiung – Honorar der Dienstleistungen ab GBP 9500
Nachdem der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt nach England verlegt wurde wird nach 6 Monaten der Insolvenzantrag gestellt.
Für die erfolgreiche Privatinsolvenz in England und die Restschuldbefreiung ist ein kompetenter, erfahrener und seriöser Partner notwendig, der nicht nur den Insolvenzantrag gewissenhaft erstellt und seine Mandanten auf die Gespräche mit dem Insolvenzrichter und dem Insolvenzverwalter vorbereitet sondern auch für Rechtssicherheit sorgt.
Nach Antragstellung erfolgt spätestens automatisch nach 12 Monaten die Restschuldbefreiung. Das Know-how der Privatinsolvenz-England kann unter bestimmten Voraussetzungen die 12 Monate auf 8 Monate reduzieren und Sie sind wieder ein freier Mensch.
(www.privatinsolvenz-england.org)
2 Alexandra Gate
Cardiff C24 2SA
United Kingdom
Tel.: 069 505027334
contact@privatinsolvenz-england.org
http://www.privatinsolvenz-england.org
Dienstleistungen
Kontakt:
Privatinsolvenz-England
Thomas Hassinger
2 Alexandra Gate
C24 2S Cardiff
069505027334
contact@privatinsolvenz-england.org
http://Privatinsolvenz-England.org