Die private Krankenversicherung (PKV) verweigert meist die Übernahme von Kosten für die sogenannte Lasik Operation. In vielen Fällen zu Unrecht, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Einbeck (Az.: 2 C 324/11) zeigt. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gansel erstritt damit zum wiederholten Male erfolgreich die Kostenübernahme für eine Lasik Operation, welche die private Krankenversicherung des Mandanten zuvor abgelehnt hatte. Die PKV Experten des Verbraucherportals PKV-Vergleich erklären, was hinter dem Urteil des Gerichts steckt und warum Versicherte die Ablehnung einer Kostenübernahme durch ihre private Krankenversicherung nicht widerstandslos hinnehmen sollten.
Private Krankenversicherung lehnte Kostenübernahme ab
Im vorliegenden Fall hatten die Richter über die Klage eines Versicherten zu entscheiden, der eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen mit Hilfe einer Lasik Operation korrigieren ließ und die Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro für die Behandlung von seiner PKV erstattet bekommen wollte. Die private Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme ab, da der Kläger seine Fehlsichtigkeit statt durch eine Operation auch mit Hilfe einer Sehhilfe hätte ausgleichen können. Hierbei ignorierte sie zunächst, dass der Kläger mit Brille und Kontaktlinsen auf Dauer nicht zu Recht kam und seine behandelnden Ärzte ihm dringend zu dem Lasik Eingriff geraten hatten.
Gericht gibt dem Kläger gegen seine PKV Recht
Das Amtsgericht Einbeck folgte dem Sachvortrag der Anwälte des Klägers und gab seinem Antrag gegen seine private Krankenversicherung statt. Die Kanzlei Gansel aus Berlin hatte im Namen ihres Mandanten vorgetragen, dass eine Fehlsichtigkeit eine anerkannte Krankheit ist, die Operation medizinisch notwendig war und der PKV Vertrag des Klägers keine Rangfolge bezüglich der Behandlungsmethode enthielt.
Ablehnung der Kostenübernahme von PKV immer prüfen
Wie man sieht, ist mit der Ablehnung einer Kostenübernahme durch den privaten Krankenversicherer noch lange nicht das letzte Wort im jeweiligen Fall gesprochen. Häufig stellt sich nämlich bei einer gerichtlichen Klärung des Sachverhaltes heraus, dass die PKV trotz einer ersten Ablehnung durchaus auch hohe Kosten für Behandlungen und Medikamente übernehmen muss. Wer also eine Ablehnung der Übernahme von Behandlungskosten durch seine PKV erhält, ist gut beraten, diese Entscheidung zumindest zu hinterfragen.
Leistungen der privaten Krankenversicherung in der Regel sehr gut
Doch auch wenn sich hohe Behandlungskosten in vielen Fällen zu einem wahren „Zankapfel“ zwischen PKV und Versicherten entwickeln können, die Ablehnung von Kosten durch die private Krankenversicherung ist keine gängige Praxis. Tests der privaten Krankenversicherung, durchgeführt von unabhängigen Instituten wie etwa der Stiftung Warentest oder Focus Money, zeigen durchweg positive Ergebnisse. Dennoch sollte jeder, der eine PKV abschließen möchte, im Voraus einen genauen Blick auf die einzelnen Vertragsinhalte des gewünschten Tarifs werfen und die zu erwartende PKV Leistungshöhe berechnen.