Private Krankenversicherung: Mythos Einbettzimmer

Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sind die vermeintlichen Privilegien der Privatpatienten

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Vorschlag Bildunterschrift: Das Einbettzimmer im Krankenhaus gehört zu den großen Imagefaktoren einer privaten Krankenversicherung. Oft ist diese Leistung jedoch die hohe Prämie, die damit verbunden ist, nicht wert.

Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf ein Einbettzimmer besteht auch für Privatpatienten nicht. Bei der Planung eines Krankenhausaufenthaltes entscheidet der Patient, ob er ein Einbettzimmer in Anspruch nehmen möchte. Diese Entscheidungsmöglichkeit hat jeder Patient, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Sofern ein Einbettzimmer zur Verfügung steht, wird das Krankenhaus dem Wunsch des Patienten entsprechen.

Wenn das Einbettzimmer in Anspruch genommen wird und der private Versicherungstarif lediglich die Unterbringung im Zweibettzimmer vorsieht, muss der Differenzbetrag zwischen Ein- und Zweibettzimmerunterbringung vom Patienten selbst getragen werden.

Um wie viel Geld geht es dabei? Die durchschnittliche Krankenhausverweildauer liegt bei 7,7 Tagen (Statistisches Bundesamt 2011). Selbst nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall dauert der Krankenhausaufenthalt im Durchschnitt nicht länger als acht bis zehn Tage. Im Bundesdurchschnitt belaufen sich die Mehrkosten für ein Einbettzimmer im Vergleich zum Zweibettzimmer auf knapp 43 Euro pro Tag (Stand 2010, Quelle: PKV-Verband). Dies macht also bei einem Krankenhausaufenthalt im Durchschnitt Mehrkosten von etwa 340 Euro aus. Selbst bei schweren Erkrankungen wie beispielsweise einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall beträgt das Kostenrisiko im Schnitt nicht mehr als etwa 430 Euro. Dieser Wert sollte gegen den effektiven tariflichen Mehrpreis für das Einbettzimmer gegen gerechnet werden. Dieser liegt oft deutlich höher.

„Der medizinische Fortschritt und auch die klarere Rollenaufteilung zwischen Krankenhaus und Rehabilitation haben hier für erhebliche Veränderungen gesorgt. Vielen Privatversicherten sind diese seit Jahren sinkenden Unterbringungskosten gar nicht bewusst. Schließlich kommt hinzu, dass der Einbettzimmer-Mythos noch aus der Zeit stammt, als die Patienten in Krankensälen mit 8 oder 10 Betten untergebracht wurden. Dagegen ist bei Krankenhaus-Neubauten heute das Zweibettzimmer ohnehin der Standard. Wer bei seinem PKV-Beitrag sparen will, ohne auf das für ihn gewohnte Leistungsniveau zu verzichten, der sollte sich von Experten unabhängig beraten lassen,“ so Harald Leissl.

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