Vor ziemlich genau 40 Jahren, in einem Urteil vom 03.06.1983, stützte das LG Hamburg eine Einschätzung des Bundes der Versicherten, Kapital-Lebensversicherungen seien „legaler Betrug“.
Kann dieser Vorwurf auch heute noch berechtigt sein, und auch für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die im Zinstief zunehmend an Beliebtheit gewonnen haben?
Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold vertritt hierzu eine klare Meinung:
„Das Wecken von falschen Erwartungen und die Übervorteilung von Versicherungsnehmern ist leider auch in jüngerer Zeit vielfach festzustellen. So haben wir mit unserer Expertise zahlreiche Verträge geprüft und durchgerechnet, die selbst bei hohen Fondserträgen keine nennenswerten Zuwächse für die Kundinnen und Kunden erwarten lassen. Das fällt natürlich häufig erst auf, wenn sozusagen das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.“
Er verweist auf einige Verträge der PrismaLife AG, welche durch die AFA AG, heute ONESTY GmbH, vermittelt wurden. Beide – Versicherung und Vertrieb – waren seit 2006 innerhalb einer Holding-Struktur verbunden. Dass bei der Empfehlung einer Rentenversicherung in jedem Falle die Interessen der Kunden im Vordergrund stehen, lässt sich hieraus nicht ableiten.
„Wir haben bei diesen Verträgen gleich mehrere problematische Punkte feststellen können, die wir bei unseren Prüfungen sehr häufig sehen“,
so Rechtsanwalt Schöne.
„Einerseits zeichnen die Modellrechnungen, welche die Kunden im Rahmen der Vermittlung erhalten, häufig ein falsches Bild der Chancen. Dies können wir anhand von Berechnungen mit den tatsächlichen Vertrags- und Fondskosten nachweisen.
Zum anderen sind diese Vertrags- und Fondskosten teils sehr hoch. Uns liegen Verträge vor, bei welchen allein die Vertriebs- und Versicherungskosten in den ersten fünf Jahren bei mehr als 90% liegen. Die Vertragskosten werden langfristig durch die Fondskosten teils noch deutlich überflügelt. Dass all diese Kosten je zuzüglich einer angemessenen Rendite wieder eingespielt werden können sollen, erscheint mir fraglich.
Schließlich kann die Fondsauswahl oft nachteilig für die Kunden sein, wie auch das höchste Zivilgericht in unserem Gerichtsbezirk entschieden hatte. Es sah in einer nachteiligen Fondsauswahl einen Beratungsfehler.“
Was folgt daraus, und was ist betroffenen Kunden nun zu raten?
„Viele PrismaLife-Kunden können von der Versicherung oder dem Vertrieb deutlich mehr als den bloßen Rückkaufswert verlangen.“,
meint Rechtsanwalt Schöne.
„Mit insgesamt weit mehr als 1.000 geführten Verfahren wegen verschiedenen PrismaLife-Verträgen, darunter mehreren hundert Gerichtsprozessen, kann die Anwaltskanzlei Arnold eine nachweislich hohe Expertise zu solchen Verträgen vorweisen. Wir geben eine kostenfreie Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten, Ansprüche durchzusetzen.“
Er weist jedoch auf einen weiteren Punkt hin:
„Will man Schadensersatzansprüche wegen einer unzureichenden Beratung geltend machen, muss man dies spätestens binnen 10 Jahren ab Antragstellung tun. Anderenfalls sind Ansprüche verjährt.
Zu älteren Verträgen bestehen dann nur noch Ansprüche bei vertraglichen Fehlern. Auch diese können wir jedoch in vielen Fällen bejahen.“
Anwaltskanzlei Arnold
Rechtsanwalt Stefan Schöne
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