Präsident des Amtsgerichts Dachau: Mord an Staatsanwalt hätte nicht verhindert werden können

Klaus-Jürgen Sonnabend, Präsident des Amtsgerichts Dachau, sieht keine Möglichkeit, wie der Mord an einem Staatsanwalt in seinem Gericht am Mittwoch verhindert hätte werden können. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenendausgabe) sagte Sonnabend, der Angeklagte Rudolf U., der während der Urteilsverkündung das Feuer auf Richter und Staatsanwalt eröffnete, sei zwar vor der Tat laut und auffällig gewesen. „Diese Aggressivität hat sich aber im rein verbal-sachlichen Bereich bewegt, also nicht gegen Personen gerichtet war, in dem Sinne: Was macht ihr mit mir?“, sagt Sonnabend.

Der spätere Täter habe darauf bestanden, dass Kontounterlagen beigezogen und ausgewertet werden. Der Prozess habe nach Zurechtweisungen normal weiter geführt werden können. Sicherheitskontrollen, die eine solche Gewalttat komplett ausschließen oder Waffen im Gerichtssaal verhindern, seien an einem kleinen Amtsgericht wie Dachau nicht möglich. „Wir haben Detektorenkellen, mit denen Durchsuchungen gemacht werden können. Solche Durchsuchungen hat es sporadisch gegeben. Aber in der Regel kommt denen nur ein Abschreckungseffekt zu gegenüber Leuten, die häufiger präsent sind. Der konkrete Fall war da völlig atypisch“, so Sonnabend. Zudem fehle es der Justiz an Personal: „Eine strikte Kontrolle – wie am Flughafen – , würde erfordern, dass wir drei Frauen und sechs Männer bräuchten, um das Ganze bestreiten zu können. Das ist nicht drin“, sagte Sonnabend der SZ.