Ein Privat Krankenversicherter und die Arztrechnungen
Anders als in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wo der Patient die Abrechnungen zwischen Arzt und Patient nicht einsehen kann, muss der Privat Krankenversicherte (PKV) die erhaltenen Rechnungen auf Richtigkeit prüfen, bevor er Diese an seine Krankenversicherung weiter gibt. So das Urteil aus München. Aktenzeichen: 282 C 28161/12
PKV-Versicherte müssen Rechnungen prüfen