PKV – Vollversicherung und Zusatzversicherung

Ein Beitritt zur privaten Versicherung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Denn nicht allen Berufsgruppen wird die Mitgliedschaft gewährt. Und auch nicht jedem Alter.

Der Ursprung der privaten Krankenversicherung war für Beamte gedacht. Inzwischen gibt es 9 Millionen Mitglieder in den Privaten. Auch Selbstständige und Angestellte mit einem entsprechenden Einkommen können sich privat versichern. Im Jahr 2012 liegt die Grenze bei 50.850 Euro. Das heißt, jeder, der brutto über 4.237,50 Euro monatlich verdient, ist betroffen. Erst dann können Angestellte in die private Versicherung wechseln.

Es gibt jedoch nicht nur die sogenannte Vollversicherung, sondern auch Zusatzversicherungen, die auch ein gesetzlich Versicherter abschließen kann. Der Basistarif wurde mit der Reform von 2009 eingeführt. Hier wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Will man wechseln weil man von der gesetzlichen in die private Versicherung kommen kann, oder weil man von einer Privaten zur anderen gehen möchte, ist einiges zu beachten, denn an den Wechsel sind immer einige Bedingungen gebunden. Dabei muss bedacht werden, dass eine private Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet ist, einen Kunden anzunehmen. Dies heißt in der Fachsprache, es besteht kein Kontrahierungszwang. Allerdings ist auch ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherung möglich. Hier kann es lediglich passieren, dass Sie in ihrem bisherigen Tarif bleiben müssen, wenn Ihnen der Wechsel verwehrt wird. Zu den Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private gehören außer den Einkommensabhängigen auch eine erfolgreiche Gesundheitsprüfung zur Ermittlung des statistischen Krankheitsrisikos und das Einhalten der Fristen bei Wechsel und Kündigung.

Für einen Wechsel zwischen zwei Privaten muss eine ordentliche Kündigung erfolgen, und zwar drei Monate zum Ablauf des Kalenderjahres. Bei einer Beitragserhöhung hingegen ist auch die außerordentliche Kündigung möglich. Dann muss man sich dann auch nicht an Fristen halten bei der Kündigung der Krankenversicherung.