Im Hamburger Piraten-Prozess sind die drei jüngsten der zehn somalischen Angeklagten nach fast zwei Jahren in Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen worden. Der Vorsitzende Richter Bernd Steinmetz sah nach dieser Zeit die Verhältnismäßigkeit der Strafe als nicht mehr gegeben. „Die Entscheidung ist aber längst überfällig. Hier wurden Grundsätze des Jugendstrafrechts fortlaufend verletzt“, sagte der Verteidiger von einem 18-jährigen Angeklagten.
Die drei Freigelassenen werden auf Staatskosten in einer Jugendhilfe-Einrichtung in St. Pauli untergebracht. Die Bande hatte am Ostermontag 2010 im Indischen Ozean den deutschen Frachter „Taipan“ gekapert, wurde von niederländischen Marinesoldaten festgenommen und den deutschen Behörden übergeben. Damit standen erstmals mutmaßliche Seeräuber aus Somalia vor einem deutschen Gericht.