Philosoph Robert Spaemann hält die durch eine Beschneidung verursachte Körperverletzung für geringfügig und vergleicht den Eingriff mit einer Impfung. „Sie entspricht in ihrer Schwere zum Beispiel einer Masernimpfung“, schreibt der Philosoph in der aktuellen Ausgabe der „Zeit“. „Angesichts der fundamentalen Bedeutung der Beschneidung für religiöse Gemeinschaften fallen die damit verbundenen Körperverletzungen gar nicht ins Gewicht.“
Ein Beschneidungs-Verbot sei nicht zu rechtfertigen. Das Kölner Landgericht hatte Beschneidungen verboten und als Körperverletzung verurteilt. Für Spaemann ist das eigentliche Motiv hinter dem Urteil jedoch ein anderes: „Das Hintergrundargument scheint mir zu sein, dass religiöse Erziehung von Kindern überhaupt verschwinden müsse, weil sie die spätere religiöse Selbstbestimmung präjudiziere und beeinträchtige.“ Dies sei jedoch ein anderes und größeres Thema, „der hier zugrunde liegende Irrtum (…) fatal“. Eines könne man laut Spaeman aber vom Kölner Urteil lernen: „Es handelt sich bei der Beschneidung – zu welchem Zweck auch immer – um eine Körperverletzung, wenn auch eine geringfügige und folgenlose. Der Arzt, der sie vornimmt, sollte das nicht tun müssen, wenn er dieser Handlung keinen Sinn abgewinnen kann. Er würde dann auf unzulässige Weise instrumentalisiert.“