Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf es ab dem 21. Dezember 2012 keine preislichen Unterschiede für neu abgeschlossene Versicherungsverträge für Frauen und Männer geben. Männer, die ihre Familie vor finanziellen Belastungen und Vermögensverlust im Fall der Pflegebedürftigkeit absichern wollen, können sich aktuell noch die günstigeren Konditionen einer Pflegezusatzversicherung sichern.
Derzeit zahlen Männer noch deutlich niedrigere Beiträge in der privaten Pflegezusatzversicherung als Frauen. Dies wird sich aber zum Jahreswechsel ändern, wenn die Tarife für Männer und Frauen angeglichen (und damit für Männer spürbar erhöht) werden. Einige Gesellschaften haben Erhöhungen von rund 30 Prozent geplant. Wer aber noch vor dem 21. Dezember eine Pflegezusatzversicherung abschließt, kann (als Mann) dauerhaft von den günstigeren Beiträgen profitieren, da die Gesetzesänderung nicht für Verträge gilt, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden.
Pflegezusatzversicherungen werden inzwischen regelmäßig von Verbraucherschützern empfohlen, da die Zahl Pflegebedürftiger kontinuierlich ansteigt und die staatliche Absicherung nicht ausreicht. Aktuell sind laut Bundesgesundheitsministerium etwa 2,46 Millionen Menschen pflegebedürftig – mit steigender Tendenz.
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt schon jetzt nur eine Basisabsicherung dar, die mit vielen finanziellen Risiken und Eigenbeteiligungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbunden ist.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, nach Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim und auch nach der Region unterscheiden sich die monatlichen Zuzahlungen im Ernstfall deutlich. Von wenigen Hundert Euro monatlich (bei ambulanter Pflege zu Hause in Pflegestufe I) bis deutlich über 2.000 Euro monatlich (bei stationärer Pflege in Pflegestufe III) liegen die Selbstbeteiligungen im Ernstfall häufig sehr hoch. Vorhandenes eigenes Vermögen, was beispielsweise ursprünglich als Erbe gedacht war, muss in solchen Fällen aufgebraucht werden, um die Kosten für die Pflege finanzieren zu können.
Über eine private Pflegezusatzversicherung (etwa in Form eines Pflegetagegeldes oder einer Pflegerentenversicherung) können die Zuzahlungen minimiert oder sogar ausgeschlossen werden, um das eigene Vermögen (oder auch das Vermögen der Angehörigen) bei Pflegebedürftigkeit zu schützen.
Bei der Auswahl des geeigneten Tarifes sollte man allerdings sowohl die Preise als auch die Leistungen vergleichen. Sehr gute Tarife leisten beispielsweise in allen drei Pflegestufen sowie auch bei Demenz. Eine Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegestufe I ist ebenso zu empfehlen wie reformsichere Tarife: Diese enthalten eine Umstellungsoption, sofern eine gesetzliche Pflegereform eine Änderung erforderlich macht.
Weitere Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit bzw. Auswahlkriterien zur privaten Pflegezusatzversicherung sind über die Internetseite www.pflege-kompass.info zu finden.
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