Pflegeversicherung – Berücksichtigen Sie die Testsieger für eine gute Entscheidung!

Berlin, 29.05.2013. Durch die enorm hohe Anzahl an Pflegebedürftigen ist die gesetzliche Pflegeversicherung zukünftig nicht mehr in einer so stabilen Position wie sie es in der Vergangenheit war. Denn an die drei Millionen pflegebedürftige Menschen zählt die gesetzliche Pflegeversicherung bereits. Durch das immer höher steigende Verhältnis von älteren zu jüngeren Personen, wird das Problem zusätzlich verstärkt.

Um so wichtiger ist es für Sie als Privatperson nun, einen Blick auf die privaten Pflegeversicherungen zu werfen. Denn auch diese werden mittlerweile mit fünf Euro gefördert, um die Bürger zur Vorsorge anzuregen. Die einzige Bedingung, um eine solche Förderung zu erhalten ist, dass der private Pflegeversicherer zertifiziert wurde.

Mehrere Versicherer wurden von der Stiftung Warentest unter die Lupe genommen. Dabei stechen vor allem die Allianz sowie die DKV mit guten Ergebnissen hervor.

Die gesetzlichen Leistungen einer Pflegeversicherung

Die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung sind abhängig von der sogenannten Pflegestufe. Das heißt, dass die Höhe des Pflegegelds und der Sachleistungen in mehrere Stufen unterteilt sind.

In der Pflegestufe I hat man Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von bis zu 235 Euro. In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld schon bis zu 440 Euro, während die Pflegestufe III mit bis zu 700 Euro die höchsten Pflegebeiträge erbringt.

Für Fachpersonal werden bei Pflegebedürftigkeit je nach Pflegestufe bis zu 450 Euro für die Pflegestufe 1, bis zu 1.100 Euro für die Pflegestufe 2 sowie bis zu 1.550 Euro für Pflegestufe 3 gezahlt.

In besonderen Härtefällen sind Leistungen von 1.918 Euro möglich.

Keine Kostendeckung durch die Pflegekasse

In der Pflegestufe 1 wird von der Pflegekasse ein Zuschuss von bis zu 1.053 Euro für die Heimkosten gewährt. Doch nur die medizinische und pflegerische Versorgung zählt zu den gedeckten Kosten. Die Verpflegung sowie die Unterkunft sind nicht Bestandteil der Leistungen und müssen somit aus eigener Kasse bezahlt werden.

Sollte die Rente des Pflegebedürftigen nicht reichen, um die Kosten für die Verpflegung sowie Unterkunft zu begleichen, so müssen die Kinder dafür aufkommen, wenn ihr Nettogehalt 1.400 Euro überschreitet. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Nach Stiftung Warentest sei die Pflegetagesgeldversicherung eine geeignete Alternative.

Unterschiede durch die neuen Unisextarife seit 2013

Mit dem Jahr 2013 folgte gleichzeitig die Einführung sogenannter „Unisextarife“. Da Versicherungen keine geschlechtsabhängigen Unterschiede im Beitrag mehr machen dürfen, gibt es für beide nur noch einen einheitlichen Tarif. Frauen müssen im Jahr 2013 im Vergleich nur noch weniger für die Versicherung bezahlen, während der Preis für Männer um einen kleinen Beitrag gestiegen ist. Dies gilt nicht nur für die Pflegeversicherung sondern für nahezu allen Personenversicherungen.

Verfahren für eine Förderung durch die Pflegeversicherung

Als Pflegebedürftiger müssen Sie oder Verwandte von Ihnen einen Antrag auf die Pflegeversicherung bei Ihrer jeweiligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung stellen. Anschließend erhalten Sie auszufüllende Formulare. Im Regelfall überprüft dann ein Gutachter, ob Sie überhaupt pflegebedürftig sind und wenn ja, in welcher Stufe Sie einzuordnen sind.

Pflegetagegeldversicherung als geeignete Absicherung

Das Verbrauchermagazin Finanztest empfiehlt als zusätzliche Absicherung eine Pflegetagegeldversicherung. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung würde im Vergleich nur einen äußerst geringen Teil der anfallenden Kosten übernehmen. Zusätzlich kam bei Testergebnissen heraus, dass auch Versicherungen, die bis zu 20,00 € im Monat kosten, gut sein können.

Fazit

Wenn Sie später abhängig von der Pflegeversicherung sein werden, so müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen oder Ihrer Rente die Kosten für die Unterkunft sowie Versorgung begleichen. Haben Sie dazu nicht die finanziellen Mittel, so müssen Ihre Kinder diese Kosten übernehmen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall der Vergleich mehrerer privater Pflegversicherungen. Sowohl die Allianz als auch die DKV haben in Bezug auf die private Pflegeversicherung laut Finanztest gute Ergebnisse erzielt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.testsieger-berichte.de/ .