Pflegereform: Auswirkungen auf Treppenliftkauf

Wer auf einen Treppenlift angewiesen ist, um sich im heimischen Umfeld uneingeschränkt bewegen zu können, dürfte die Neuerungen der Pflegereform 2015 mit Spannung verfolgt haben. Vielen Betroffenen ist allerdings noch gar nicht bekannt, welche Chancen sich für die Anschaffung eines Hilfsmittels für Haus und Hof ergeben. Als eine der weniger bekannten Maßnahmen wurden nämlich die Zuschüsse für wohnfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte erhöht. Wer über die Anschaffung eines Lifts nachdenkt, sollte unbedingt die neue Rechtslage kennen.

 

Gravierende Erhöhung für Pflegezuschüsse

Bis zum Jahresende 2014 lag der Zuschuss für wohnfeldverbessernde Maßnahmen bei nur 2.557 Euro. Dieser Zuschuss wurde für alle vier Pflegestufen zum 01. Januar 2015 erhöht. Betroffene haben jetzt Anspruch auf einen Zuschuss von 4.000 Euro. Dieser Zuschuss gilt unabhängig von der festgestellten Pflegestufe. Ist bei beginnender Demenz also eine Einschränkung der Mobilität festzustellen und muss ein Treppenlift eingebaut werden, beträgt der Zuschuss der staatlichen Pflegeversicherung ebenso 4.000 Euro wie bei einem Pflegefall, der bereits in Stufe 2 oder 3 eingeordnet werden muss und der kaum noch im heimischen Umfeld versorgt werden kann. Die Betroffenen und vor allem ihre Angehörigen sind gut beraten, wenn sie ihre neuen Ansprüche kennen und diese ihrer Pflegeversicherung gegenüber einfordern. Der neue Zuschuss ist immerhin um knapp 1.500 Euro höher, und wer die Kosten für den Einbau von Treppenliften bereits verglichen hat, weiß um die Höhe der Kosten einer solchen Anschaffung.

 

Höherer Anspruch bei mehreren Berechtigten

Besonders interessant ist für ältere Paare auch die Zusammenlegung von einzelnen Ansprüchen. Wohnen nämlich mehrere Berechtigte in einem Haushalt, kann insgesamt ein Zuschuss von bis zu 16.000 Euro gewährt werden. Dieser gemeinsame Zuschuss lag bisher nur bei 10.228 Euro und ist damit erheblich angehoben worden. Wenn also beide Ehepartner bereits unter einer eingeschränkten Mobilität leiden und einen Treppenlift im häuslichen Umfeld benötigen, können sich die Kosten für eine Anschaffung nachhaltig reduzieren. Betroffene sind deshalb gut beraten, sich umfassend zu informieren und die Mittel bei Bedarf bei ihrer Pflegeversicherung einzufordern. Dies gilt umso mehr, als dass die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts je nach Modell erheblich sein können. Bei der Auswahl hilft eine Betrachtung der aktuellen Testergebnisse. Wie die Anbieter von Treppenliften im letzten Test abgeschnitten haben erfährt man auf http://www.treppenlift-testsieger.de/

 

Jeder Vergleich spart bares Geld

Stiftung Warentest, Ökotest und Co. weisen im unabhängigen Vergleich immer wieder darauf hin, wie wichtig eine Analyse der Angebote ist und wie groß die Preisspanne der Anbieter ist. Zum einen besteht die Möglichkeit, Treppenlifte zu mieten, zum anderen ist der Kauf möglich. Wartung und Service müssen geklärt werden, und auch der Einbau muss fachgerecht anhand der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Ein kompetenter Berater ist dringend zu empfehlen, damit die teure Anschaffung am Ende ihren Zweck erfüllt. Und letztlich ist ein erhebliches Sparpotenzial gegeben, wenn man sich für einen Anbieter entscheidet, der das ideale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.