Pflegereform 2013 – was ändert sich ?

Pflegereform – staatliche Förderung – „Pflege-Riester“. Die aktuelle Pflegereform einfach erklärt:

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Die aktuelle Pflegereform – einfach erklärt.

In den nächsten Jahren wird sich hierzulande die Altersstruktur der Gesellschaft signifikant ändern. Weil Hochbetagte und ältere Menschen numerisch ansteigen werden, wird zwangsläufig auch die Zahl der Pflegebedürftige wachsen. Aktuell sind etwa 2,4 Mio. Menschen pflegebedürftig. Weil gleichzeitig die Zahl der Erwerbsfähigen sinkt, können die aktuellen Leistungen für Pflegebedürftige langfristig nicht erbracht werden. Damit kommt einer privaten Pflegezusatzversicherung nach wie vor eine große Bedeutung zu.

Zukünftig sollen Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz, welche von zu Hause durch Angehörige betreut werden, 220 EUR statt der aktuellen 100 EUR erhalten. Bei besonderem Bedarf erhalten Betroffene dagegen 320 EUR und nicht wie bislang 200 EUR. Sofern sich diesen Menschen ein Pflegedienst annimmt, werden die Leistungen künftig 325 bzw. 425 EUR betragen.

Auch für Pflegebedürftige der Stufe I und II soll es mehr geben. Wer sich von Angehörigen pflegen lässt, erhält zukünftig in Pflegestufe I 305 EUR statt der bisher 235 EUR pro Monat. Wird ein Pflegedienst eingeschaltet, erhöht sich die monatliche Leistung von 450 EUR auf 665 EUR. Angehörige erhalten für Pflegepersonen der Stufe II 525 EUR anstelle der bisherigen 440 EUR pro Monat. Werden die Leistungen von einem professionellen Pflegedienst erbracht, erstattet die Pflegekasse zukünftig jeden Monat nicht mehr 1.100 EUR sondern 1.250 EUR.

In den Genuss eines Förderbetrags von max. 10.000 EUR kommen die Personen, die sich zur Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft entschließen. Wird zudem in der Wohngemeinschaft eine Hilfskraft eingestellt, werden pro Monat bis zu 200 EUR erstattet. Um Angehörige besser zu entlasten, sind auch Verbesserungen in der Kurzzeitpflege vorgesehen. Diese gehen während dieser Zeit nicht mehr leer aus, sondern erhalten das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt. Ferner sollen Ärzte und Zahnärzte, die ihre Patienten im Pflegeheim besuchen, einen Zuschlag erhalten.

Um diese verbesserten Leistungen ab dem 01. Januar 2013 finanzieren zu können, soll zu diesem Zeitpunkt der Beitrag für die Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05% steigen. Für Kinderlose steigt der Beitrag auf 2,3%. Die Politik ist sich allerdings schon früh einig gewesen, dass auch diese Leistungsverbesserungen nicht ausreichen werden, um die steigenden Kosten für Pflege abfangen zu können. Weil die private Vorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung einen wichtigen Baustein für die persönliche Absicherung in der Zukunft darstellen wird, wird diese mit 5 EUR pro Person und Monat bezuschusst. Kinder und Jugendliche bleiben allerdings außen vor.

Die Einzahlung für die Pflegezusatzversicherung muss jährlich mindestens 120 EUR betragen. Für die Pflegestufe III muss die Pflegezusatzversicherung mindestens eine Leistung von 600 EUR vorsehen. Die Pflegezusatzversicherung sieht darüber hinaus eine Wartezeit von 5 Jahren vor. Auf der anderen Seite darf der Anbieter einer Pflegezusatzversicherung keinen Antragsteller ablehnen oder einen Risikozuschlag verlangen.

Damit wird die Gesundheitsprüfung für die Pflegezusatzversicherung obsolet. Allerdings erhalten Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, weiterhin keine Pflegezusatzversicherung.

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