Pfändungstabelle – die Bibel aller Schuldnerberater

Die Pfändungstabelle ist die Berechnungsgrundlage für das pfändbare Einkommen schuldhafter Personen. Von vielen Schuldnern wird sie als ihr Galgenstrick gefürchtet, doch erkennen sie nicht, dass die Pfändungstabelle als Rettungsseil von großer Bedeutung ist.

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Die Höhe der privaten Verschuldung in Deutschland ist drastisch gestiegen. Ihren Höchststand erreichte die Zahl der Eröffnungen von Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2010 mit 106.000 Haushalten. Die Schuldenproblematik auf privater Ebene ist ein ernst zu nehmendes Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Besonders die Jugend ist zunehmend von der Schuldenfalle betroffen. Teure Handys, Markenkleidung sowie ein eigenes Auto sind im Zusammenhang mit der fehlenden Erfahrung im Umgang mit Geld und den zunehmenden Möglichkeiten der Kredit- und Ratenzahlungen die Auslöser der Überschuldung. Schuldnerberater haben alle Hände voll zu tun, um Schuldnern zu helfen und so ihren Lebensstandard zu sichern. Eines ihrer wichtigsten Instrumente ist dabei die Pfändungstabelle.

Prinzip der Pfändungstabelle

Diese legt fest, wie viel ein Schuldner von seinem monatlichen Gehalt bzw. Lohn an seine Gläubiger abtreten muss, um seine Schulden zu tilgen. Die Betragshöhen wurden zum 01.07.2011 geändert und die Grundlage der Pfändungstabellen ist im §850 c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Doch ist diese Tabelle nicht ein Klotz am Bein des Schuldners, sondern dient dem Schutz seiner Existenzsicherung und der seiner Familie. Ein Schuldner besitzt einen Freibetrag von 1.029,99 EUR im Monat, den er pfändungsfrei verdienen darf. Ein höheres Einkommen kann teilweise gepfändet werden, doch werden bei der Höhe unterhaltspflichtige Kinder und der Ehepartner des Schuldners beachtet. Ab einem Einkommen von 3.020,06 EUR kann jeder weitere verdiente Euro komplett gepfändet werden.

Ein Praxisbeispiel

Der Verein für Existenzsicherung e.V. (Vfe), welcher auf über 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldnerberatung zurück greifen kann und der Öffentlichkeit durch zahlreiche Reportagen in TV und Printmedien bekannt ist, hat die Funktionsweise der Pfändungstabelle an einem einfachen Beispiel erklärt: „Frank S. hat ca. 35.000,00 EUR Schulden, er ist verheiratet und hat 2 minderjährige Kinder. Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.700,00 EUR, seine Ehefrau verdient in Teilzeit 900,00 EUR monatlich.

Bei einem Insolvenzverfahren müsste Frank S. nach der Pfändungstabelle unter Berücksichtigung der beiden unterhaltsberechtigten Kinder nun monatlich 27,26 EUR für sechs Jahre bezahlen, gesamt also rund 2.000,00 EUR in sechs Jahren. An die Gläubiger ist spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts mehr zu bezahlen, es besteht für diese sogar Vollstreckungsverbot.“
An diesem Beispiel der Insolvenz einer Privatperson wird deutlich, wie die Pfändungstabelle auch als Rettung für Schuldner helfen kann. Für Frank S. gibt es zunächst nichts mehr vor seinen Gläubigern zu befürchten. Die ständigen Mahnungen und Vollstreckungsdrohungen haben ein Ende. Bei einer monatlichen Zahlung von 27,26 EUR sind er und seine Familie mit 2.900,00 EUR verbleibend weiter finanziell abgesichert und er kann trotzdem seine Schulden von 35.000,00 EUR innerhalb von sechs Jahren abbezahlen. Und Dank des gesetzlichen Insolvenzverfahrens ist er schuldenfrei.

Bei Überschuldung und drohender Insolvenz sollte man dennoch kein Risiko eingehen und sich kompetent beraten lassen. Bei Recherchen nach Schuldnerberatungen stößt man immer häufiger auf das Portal für Schuldnerberatung klick-deinen-schuldnerberater.de. Dort findet man regionale, fachkompetente Ansprechpartner und umfangreiche Informationen zum Thema Schuldnerberatung.
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