Parlamentarischer Abend im Düsseldorfer Landtag:
Politik und Wirtschaft im Dialog
Im Bürgersaal des Landtags fand bereits zum zweiten Mal der Parlamentarische Abend der nordrhein-westfälischen Unternehmensverbände statt. Rund 400 Gäste aus Politik und Wirtschaft kamen der Einladung von Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg (CDU) und Horst-Werner Maier-Hunke, Präsident der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen, nach und diskutierten mit Regierungsvertretern – angeführt von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) – und Landtagsabgeordneten zu aktuellen Themen. Auch der Brauereiverband NRW war beim politischen Stelldichein dabei.
Düsseldorf. In seiner Begrüßung machte Eckhard Uhlenberg deutlich, dass dieser Parlamentarische Abend vor allem der Intensivierung des Dialogs zwischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden mit der Politik in Nordrhein-Westfalen diene. „Zwischen Wirtschaft und Politik, zwischen dem Landtag Nordrhein-Westfalen und der Unternehmensverbände gibt es seit langem vielfältige Beziehungen“, so der Landtagspräsident.
Kritisch setzte sich Horst-Werner Maier-Hunke mit den Überlegungen der Landesregierung zum Klimaschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen auseinander. „Wenn es richtig ist, dass sich der Aufschwung verlangsamt, dann ist das Gebot der Stunde, alles zu unterlassen, was Unternehmen belastet“, merkt der Verbandspräsident an. Stattdessen solle die Politik bei Infrastrukturvorhaben und Großprojekten Zeichen setzen. Als gelungen bezeichnete Maier-Hunke den kürzlich geschlossenen Schulfrieden. Dieser schaffe Verlässlichkeit und sei gut für die Schülerinnen und Schüler im Land.
Im Laufe des Abends wurde der Stand des Brauereiverbandes NRW zum kommunikativen Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends. „Wir nutzen dieses wichtige gesellschaftspolitische Ereignis, um mit den Landespolitikern in lockerer Atmosphäre ins Gespräch zu kommen“, sagte Heinrich Becker, Präsident der nordrhein-westfälischen Brauer. Neben acht für Nordrhein-Westfalen typischen Biersorten machte der Verband auf seine sehr erfolgreich verlaufenden Kampagnen „Don’t drink and drive“ und „Bier? Sorry. Erst ab 16.“ aufmerksam. Denn für die Brauer im Land hat der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol höchste Priorität.
„Der Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern auf Landesebene gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben“, fasst Jürgen Witt, Geschäftsführer des Brauereiverbandes NRW. „Im Rahmen einer solchen Veranstaltung können Probleme auch mal auf dem kleinen Dienstweg angesprochen werden.“
Obwohl Ministerpräsidentin Hannelore Kraft keine Biertrinkerin ist, stattete sie dem Stand vom Brauereiverband NRW einen Besuch ab und diskutierte mit Heinrich Becker, Rolf Dieffendahl, Präsident DEHOGA Nordrhein, Jürgen Witt und Olaf Offers (v. l.), Präsident DEHOGA NRW.
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Der Brauereiverband NRW mit Sitz in Düsseldorf setzt sich aus dem Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e.V. und dem Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien e.V. zusammen.
Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien wurde im Jahr 1900 gegründet. Er vertritt die Brauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Belange der Brauereien, die Förderung eines fairen und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie die Beratung der Mitgliedsbrauereien und die Förderung des Erfahrungsaustausches insbesondere auf wirtschaftlichem, technischem und fachrechtlichem Gebiet.
Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien ist ein Landesverband. Ihm gehören als Bezirksgruppen, die Norddeutsche Brauerei-Vereinigung e.V., der Siegener Brauereiverband e.V. und der Kölner Brauerei-Verband e.V. an. Er ist Mitglied des Deutschen Brauer-Bundes e.V. in Berlin.
Der Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien wurde im Jahr 1948 gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört die Wahrnehmung und Förderung aller arbeitgeberbezogenen tarif- und sozialpolitischen Belange der Brauereien und Mälzereien. Der Arbeitgeberverband ist Tarifvertragspartei und schließt in dieser Eigenschaft Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab. Darüber hinaus berät und vertritt er die Mitgliedsbetriebe in allen arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.