Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar

Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar Änderung der Rechtsprechung Vorbemerkung Nach § 33 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes können bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen sind dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen,

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