Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mitte zur arbeitsrechtlichen Stellung von Datenschutzbeauftragten (Kündigungsschutz, Benachteiligungsverbot, Abberufung)

Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner

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