Darlehensvertrag: Ausschluss der Leistungspflicht bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit unwirksam

Das Landgericht Köln hat am 16.02.2011 entschieden, dass eine in den Versicherungsbedingungen enthaltene Klausel einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, nach welcher ein Versicherer bei Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht leisten muss, gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) verstößt.

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