Kanzlei für Stellung von BaFin Erlaubnisantrag: Stellung von Erlaubnisanträgen nach KWG, ZAG und KAGB

Stellung von Erlaubnisanträgen bei der BaFin Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) stellen bestimmte Tätigkeiten von Unternehmen unter einen Erlaubnisvorbehalt. Die Geschäftstätigkeiten dürfen erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin erbracht

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