Osterurlaub und Versicherungen: Wie man sich gegen Reise-Malheurs wappnet

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Düsseldorf, 23. März 2015 – In wenigen Tagen beginnen die Osterferien. Viele freuen sich darauf und schmieden eifrig Reisepläne. Damit während der Reise nicht ein unbeabsichtigtes Malheur ein tiefes Loch in das Haushaltbudget reißt, sollte man auf Folgendes achten, meint Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK):

Auslandskrankenversicherung

Bei Fahrten in die Ferne ist die Auslands-Krankenversicherung unverzichtbar. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur bis zur gesetzlichen Höhe. Die Behandlungskosten im Ausland können aber ein Mehrfaches dessen betragen, insbesondere, wenn Zusatzleistungen, wie beispielsweise ein Krankentransport in die Heimat nötig werden, der schon mal einen vierstelligen Betrag ausmachen kann. Die private Auslandskrankenversicherung kostet jährlich etwa zehn bis zwanzig Euro für beliebig viele Urlaube eines Jahres bis zu einer Dauer von jeweils 42 Tagen.

Privathaftpflicht prüfen – Nie Schäden anerkennen

Für „Untaten“ experimentierfreudiger Kinder kann die Privathaftpflicht-Versicherung der Erwachsenen zuständig sein, bei Gastkindern über sieben Jahre federt der Vertrag von deren Eltern die Ansprüche Geschädigter ab. Einen Schaden darf man aber nie aus der Urlaubskasse bezahlen, auch die Schuld nicht anerkennen, warnt Klaus-Dieter Spauszus eindringlich. Denn beides nimmt dem Versicherer die Chance zur Prüfung, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Tarife mit einer so genannten „Forderungsausfalldeckung“ sorgen zudem dafür, dass man selbst als Geschädigter eine Schadensersatzleistung von der eigenen Versicherung erhält, wenn der Schädiger nicht zahlen kann oder keine Privathaftpflichtversicherung hatte.

Reisegepäck voll versichern – oder gar nicht

Die Reisegepäckversicherung sollte alle mitgeführten Werte umfassen, sonst ist nach einem Schaden der Streit wegen Unterversicherung programmiert. Außerdem sollten auch Beschädigungen des Reisegepäcks abgedeckt sein. Wer wenig auf die Reise mitnimmt, kann auf diese Versicherung verzichten. Manche Hausratversicherungen haben sogar in einer abgespeckten Version eine Reisegepäckversicherung eingeschlossen. Fragen dazu beantworten gerne die Versicherungskaufleute.

Kasko ganzjährig oft günstiger

Auf der Autofahrt ins Ausland sollte man die Grüne Karte als internationalen Versicherungsnachweis dabei haben und den standardisierten Unfallbericht. Beides erleichtert nach einem Unfall die wichtige Verständigung und kann viel Ärger ersparen. Die Vollkasko, nur für die Auslandsreise geordert, lohnt sich selten, da es bei kurzfristigen Verträgen keinen Rabatt gibt. Zwei Urlaubs-Verträge pro Jahr kosten daher fast soviel wie die ganzjährige Versicherung bei hohem Schadenfreiheitsrabatt. Für Autofahrer kann darüber hinaus auch der Kfz-Schutzbrief als günstige Alternative zur teuren Mitgliedschaft in einem Automobilclub wichtig sein, der bei Fahrzeugausfall die Rückholung organisiert und nötige Zusatzübernachtungen zahlt. Hat man an alles gedacht, können mit diesen Absicherungen selbst große Malheurs ihre Schrecken verlieren.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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