Osterurlaub ohne böse Überraschungen

ARAG Experten mit wichtigen Reisetipps für die Osterferien

Rauchverbote, Eintrittskosten, Parkgebühren – unsere europäischen Nachbarn haben sich einige neue Regeln einfallen lassen, die sich auch bei Osterurlaubern im Geldbeutel bemerkbar machen könnten. Die ARAG Experten mit den wichtigsten Änderungen.

Rauchverbot in Frankreich und Spanien wird ausgeweitet
Die ARAG Experten weisen Urlauber darauf hin, dass das Rauchverbot in Frankreich kontinuierlich ausgeweitet wird. Zurzeit gibt es bereits über 7.000 rauchfreie Zonen in über 70 Departements, darunter viele Strände an Atlantik und Mittelmeer. Aber auch Parks und Städte ziehen mit: Hier darf nur in dafür ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 450 Euro Strafe zahlen. Auch in Spanien kommen übrigens immer mehr rauchfreie Strände hinzu. So sind es beispielsweise auf Mallorca knapp 50 Strände, an denen es heißt: „Platges sense fum“ (deutsch: Strände ohne Rauch).

Venedig bittet Tagestouristen zur Kasse
Als Maßnahme gegen den Massentourismus erhebt die italienische Stadt Venedig künftig fünf Euro Eintritt pro Person und Tag. Die Gebühr ist nach Information der ARAG Experten nur für Tagesgäste ab 14 Jahren gedacht, die nicht in der Lagunenstadt übernachten. Testweise wird die Gebühr zunächst für 29 Tage erhoben, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr. Die gute Nachricht für Osterurlauber: Der erste Zeitraum, in dem die fünf Euro fällig werden, beginnt am 25. April und endet am 5. Mai. Danach sind es folgende Wochenenden, an denen die Gebühr erhoben wird: Im Mai 11. bis 12., 18. bis 19. und 25. bis 26. Im Juni alle Samstage und Sonntage außer dem ersten Juni-Wochenende und im Juli sind der 6. bis 7. sowie der 13 bis 14. Juli betroffen. Wer Venedig ohne Ticket besucht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Tickets gibt es in Form von QR-Codes, die auf einer mehrsprachigen Plattform abgerufen werden können. Wer nicht über einen Internet-Zugang verfügt, erhält Tagestickets am Busbahnhof „Piazzale Roma“ oder am Bahnhof „Venezia Santa Lucia“.

Italien verschickt keine Blitzerfotos mehr
Urlauber, die in cognito verreisen oder mit einer Affäre unterwegs sind, können aufatmen: Um die Privatsphäre von Autofahrern besser zu schützen, verschicken italienische Behörden keine Blitzerfotos von Radarfallen mehr. Das Bußgeld müssen Temposünder natürlich trotzdem bezahlen. Und zwar „pronto“, wie die ARAG Experten raten.

Keine pauschale Bearbeitungsgebühr für Strafzettel
Eine deutsche Autovermietung darf ihren Kunden keine Gebühr für die Bearbeitung von Strafzetteln in Rechnung stellen. In einem konkreten Fall verlangte ein Mietwagenunternehmen für Parkvergehen mit einem Mietwagen in Spanien laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschal 40 Euro als Bearbeitungsgebühr. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass deutsches Recht auch für Buchungen eines Fahrzeugs im Ausland gilt, die über die deutsche Internetseite getätigt wurden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind daher unwirksam, solange sie dem Kunden keine Möglichkeit geben, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-24 O 53/23).

Parken in Paris – keine gute Idee
Wen es in den Osterferien in die Stadt der Liebe zieht, sollte sich vorher überlegen, wie er sich in Paris fortbewegt. Das Auto ist alleine aus Parkplatzmangel keine gute Idee. Zudem ist es recht teuer, in Paris zu parken. Ein Tipp der ARAG Experten: Sonntags und nachts zwischen 20 und 9 Uhr kann man kostenfrei parken, wenn man denn einen Parkplatz ergattern kann. Bonne chance! Während man ansonsten im Zentrum mit vier Euro pro Stunde rechnen muss, sind es etwas weiter außerhalb auch immer noch gut über zwei Euro. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in der Regel nicht länger als 24 Stunden erlaubt ist, auf der Straße zu parken. Wer also länger bleiben möchte, sollte auf Parkhäuser und Tiefgaragen ausweichen. Und die kosten mindestens 20 Euro für einen Tag. Zudem sollten Urlauber sich vorab online einen Parkplatz reservieren, da auch bei Einwohnern diese Plätze sehr begehrt sind. Auch Smartphone-Apps, wie z. B. Parclick oder Onepark können bei der Suche und Reservierung hilfreich sein.

Bußgelder sind europaweit vollstreckbar
Wer ein ausländisches „Knöllchen“ in seinem Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen. Laut ARAG Experten können Bußgelder nämlich EU-weit unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich höher als in Deutschland ausfallen, kann dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.

So kann man Bußgeld sparen
In einigen EU-Ländern können Urlauber bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen, wenn sie sofort bezahlen. So gibt es zum Beispiel in unserem Nachbarland Belgien bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn man einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annimmt. In Frankreich werden je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen. Voraussetzung: Man zahlt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob der Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt wurde oder erst später zugestellt wird. Auch in Italien kann sich ein zeitnahes Bezahlen laut ARAG Experten lohnen: Hier wird in der Regel bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Autofahrer 30 Prozent abziehen, wenn sie innerhalb von fünf Tagen zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei schwerwiegenden Delikten, die ein Fahrverbot oder eine Kfz-Beschlagnahme nach sich ziehen. In Spanien, Großbritannien und Griechenland schließlich sind sogar bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn innerhalb der jeweils vom Gesetz vorgesehenen Frist gezahlt wird.

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