Die Opposition im Bundestag hat das von der Bundesregierung geplante Patientenrechte-Gesetz scharf kritisiert. „Das ist eine klassische Mogelpackung der FDP, weil sich nicht viel ändert“, sagte Karl Lauterbach, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe). Der SPD-Gesundheitsexperte hält es für falsch, dass nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle.
Das seien „nur ganz wenige Fälle“, bei denen schon jetzt vor Gericht der Arzt beweisen müsse, dass er keine Fehler gemacht habe. Lauterbach wies darauf hin, dass es auch in Zukunft keinen Anspruch auf einen Patientenbrief geben werde. Nur aber wenn ein Arzt den Patienten in verständlicher Form schriftlich erläutere, was er etwa bei einer Hüftoperation getan habe, könnten diese in der Regel erst verstehen, was geschehen und ob eine Klage angebracht sei. Andere Oppositionsparteien zeigten sich ebenfalls enttäuscht: „Das ist ein Trostpflaster für Patienten“, sagte Maria Klein-Schmeink, Sprecherin der Grünen für Patientenrechte der Zeitung. Nach wie vor müssten Patienten bei fast allen Behandlungsfehlern den Nachweis führen, dass diese Ärzte verursacht haben. Dies sei aber für Laien äußerst schwierig, kritisierte sie. Die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler warf der Koalition vor, bei der überfälligen Stärkung der Patientenrechte viel zu kurz zu springen. „Ärzte und Leistungsanbieter bleiben praktisch ungeschoren, wenn die Lasten beim Gesundheitspfusch nun auf die gesetzlichen Kassen verschoben werden. Das ist weiße Salbe, die den Patienten nicht weiterhilft.“ CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn verteidigte dagegen den Entwurf: Ein solches Gesetz müsse die Patientenrechte verbessern, ohne das Verhältnis zwischen Arzt und Patient zu belasten. Dieser Spagat sei gut gelungen, sagte Spahn. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatten am Wochenende ihren gemeinsamen Gesetzesentwurf in einem Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ vorgestellt. Nach ihren Plänen sollen Krankenkassen ihre 70 Millionen Mitglieder künftig beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen – etwa mit Gutachten. Wichtige Rechte des Patienten werden künftig im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.